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Archiv 2003
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Aufruf zum Protest
gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in
Lebensräumen der Großtrappen in der Region Havelland-Fläming.
Die Proteste des
NABU Landesverband Brandenburg und des
Fördervereins Großtrappenschutz e.V. gegen die Errichtung eines Windparks im Brutgebiet der Großtrappen auf der Karower Platte sind bisher ohne Ergebnis geblieben.
Das Verwaltungsgericht Potsdam (Beschluss vom 08.08.03) hat die Baugenehmigungen
als rechtswidrig erklärt und außerdem ausgeführt, „dass es zu einer erheblichen
Gefährdung der Großtrappen und einer Beeinträchtigung ihres Lebensraumes im
Fiener Bruch kommt. Denn es besteht ein hohes Kollisionsrisiko der Großtrappen
mit den Windkraftanlagen.“
Trotzdem wurde der Baustopp nach einer Woche aufgehoben, weil laut
Verwaltungsgericht der NABU in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.
Die zuständigen
Ministerien der Landesregierung haben trotz offensichtlicher
bau- und naturschutzrechtlicher Verstöße keinen Baustopp erwirkt, obwohl sie
rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurden (die Arbeiten an den Fundamente hatten
gerade begonnen) und größerer Schaden hätte verhindert werden können. Auch eine
zeitweilige Pause im Baugeschehen wurde nicht verfügt, obwohl den
Verantwortlichen bekannt war, dass dort durch die Bauarbeiten das
Fortpflanzungsgeschehen mehrerer Trappenhennen, eine sogar mit zwei Küken, massiv
gestört wird, eine grobe Verletzung der Vorsorgepflicht !
Insgesamt ein Skandal, der nicht nur zur
Zerstörung von Großtrappenlebensraum geführt hat, sondern klar die Einstellung
vieler Bürger zur umweltfreundlichen Nutzung der Windenergie und angesichts
massiver Rechtsverletzungen auch ihr Vertrauen in unseren Rechtsstaat berührt.
Trotz des skandalösen Geschehens um den Windpark Zitz hat das Umweltministerium
Brandenburgs noch immer die Absicht, die Karower Platte und andere
Trappenlebensräume als Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie
auszuweisen. Der NABU und der Förderverein Großtrappenschutz e.V. bemühen sich
gegenwärtig intensiv darum, das zu verhindern und eine Überarbeitung des noch
nicht verabschiedeten Regionalplanes Havelland-Fläming zur Nutzung der
Windenergie zu erreichen.
Über 90% der Großtrappen Deutschlands leben mit drei Fortpflanzungsgruppen in
der Region Havelland-Fläming. Ihr Bestand hat sich Dank intensiver staatlicher
und privater Schutzmaßnahmen seit 1997 auf aktuell etwa 100 Tiere nahezu
verdoppelt. Derzeit stehen bereits Hunderte Windräder in dieser Region, an der
Errichtung weiterer wird intensiv gearbeitet.
Die gegenwärtig diskutierte Fassung des
Teilplanes „Windenergienutzung“ vom
13.03.2003 enthält 17 Windeignungsgebiete, die in 9 Fällen Lebensräume der Großtrappen berühren.
Insgesamt berücksichtigt der Planentwurf bei mehreren Eignungsgebieten nicht:
-
dass sie massiv mit ausgewiesenen Importand Bird Areas (IBA) kollidieren,
-
dass die Bundesrepublik im September 2002 einem
Zusatzabkommen zur
Bonner
Konvention beigetreten ist, das einen umfassenden Schutz der Brut- und
Rastgebiete von Großtrappen in Mitteleuropa vorsieht,
-
dass die Eignungsgebiete wesentlich dichter neben
SPA, FFH-Gebiete und
Horstschutzzonen liegen, als es der „Erlass zur Einführung
tierökologischer
Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg“
(MLUR
11.08.03) zu lässt.
Nachbesserungen am
Teilplan „Windenergienutzung“ für die Region Havelland-Fläming sind also dringend erforderlich!
Bei entsprechenden Beratungen im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz
und Raumordnung Brandenburg (MLUR) und in der regionalen Planungsgemeinschaft
sind wir jedoch nicht weiter gekommen. Unsere Unterlagen wurden
entgegengenommen, aber wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die
Verabschiedung des Plans unter Zeitdruck steht und eine wesentliche
Überarbeitung unwahrscheinlich ist. Dr. Mader als zuständiger Abteilungsleiter
im MLUR hat betont, dass für die Windenergie nur 1% der Landesflächen zur
Verfügung steht und 99% für die Vögel, das müsse ja wohl reichen! In die
gleiche Richtung gehen die Aussagen von Leiter der regionalen
Planungsgemeinschaft: In Abstimmung mit dem MLUR sehen die Planungen deutliche
Abstriche am Naturschutz vor und dabei müssen wir auch Verluste an
Trappenlebensräumen hinnehmen.
Da unsere Bemühungen bisher keine konkreten Verbesserungen in der Planung
erbracht haben, wenden wir uns jetzt an unsere Vereinsmitglieder und an die
Öffentlichkeit.
Protestieren Sie gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der
Windenergie in Großtrappenlebensräumen Brandenburgs und fordern Sie die
konsequente Einhaltung der nationalen und internationalen Naturschutzgesetze und
–richtlinien bei der Ausweisung der Eignungsgebiete und dem Bau von Windrädern,
das gilt auch für den „Erlass zur Einführung
tierökologischer Abstandskriterien
für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg“ (MLUR 11.08.03).
Wer helfen will, schreibt an den Ministerpräsidenten und den Umweltminister !
Adressen:
Hintergrund:
Warum ist die Karower Platte, auf der jetzt ein Windpark steht, für die
Großtrappen so wichtig ?
Die letzten besetzten Großtrappeneinstandsgebiete in Deutschland zeichnen sich
durch das enge Nebeneinander von Niederungsgrünland und höher gelegenen
Ackerflächen aus. Diese werden vor allem am Beginn der Fortpflanzungszeit
bevorzugt als Brutplatz gewählt (75% der Erstgelege, n=702). Das zeigt, wie
wichtig ausgedehnte, störungsarme Ackerflächen für eine erfolgreiche Brut der
Großtrappen sind. Im Trappenlebensraum Fiener Bruch haben wir nur einen Bereich,
der diesen Anforderungen gerecht wird, die Karower Platte!
Außerdem haben die höher gelegenen Ackerflächen als Äsungsgebiet im Winter eine
essentielle Bedeutung. Nur auf den Äckern wird regelmäßig Raps angebaut, der
seit Jahrzehnten die wichtigste Futterquelle für überwinternde Großtrappen ist.
Die wildkrautarmen Grünlandflächen sind derzeit dazu wenig geeignet. Weitere
Merkmale der Karower Platte ergeben ihre besondere Stellung im System der
Wintereinstandsgebiete:
-
die Größe der weiträumigen, wenig zerschnittenen Ackerflächen zwischen der
Straße Rogäsen-Wusterwitz und Karow mit etwa 12 km² sichert den Tieren einen
störungsarmen Standort, optimal für diesen „Steppenvogel“,
-
die leicht wellige Oberfläche ergibt bei unterschiedlichsten
Witterungsbedingungen, immer geschützte Standorte, die von den Trappen in den
Ruhephasen und gelegentlich auch zur Übernachtung genutzt werden,
-
auf der höher liegenden Ackerlandschaft weht der Wind wesentlich intensiver
als im Grünland der Niederung die Flächen vom Schnee frei, so dass die Großtrappen dort das Futter gut erreichen können,
-
die unmittelbare Nähe der Karower Platte zum Fiener Bruch ermöglicht sehr
kurze Flugstrecken zwischen dem Zentrum des Vorkommens und den Äsungsflächen.
Für die schweren Großtrappen ist das energetisch bedeutsam, vor allem in den
Wintermonaten mit oft gering verfügbarem Grünfutter, kurzen Äsungszeiten und
hohem Energiebedarf.
Es gibt nur wenige so optimale Winteräsungsplätze für Großtrappen wie die
Karower Platte.
Großtrappen sind langlebige Tiere, deren Lebensraumnutzung sehr stark durch das
Lernen in der Gemeinschaft und durch hohe Ortstreue geprägt wird. Traditionelle,
über Jahrzehnte währende Bindungen an optimale Flächen sind typisch für Großtrappen. Sie sind ein Fundament ihres Überlebens, das wir nicht untergraben
dürfen.
Weitere Links zum Thema:
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Sachstand
In der
Fortpflanzungszeit der Großtrappen begannen Anfang Juli 2003 in der Gemarkung
Zitz (Brandenburg, Kreis Potsdam-Mittelmark) Bauarbeiten zur Errichtung von 20
Windrädern.
Der im Bau befindliche Windpark liegt im Zentrum der Karower Platte, einem vielfältig
genutzten Großtrappenlebensraum:
-
Der Standort ist Teil des
Brutareals Fiener Bruch. Selbst in den letzten Jahren, in denen diese
Teilpopulation nur einen geringen Brutbestand hatte, wurden jährlich zur
Brutzeit 1-2 Weibchen auf der Karower Platte nachgewiesen. Im Jahre 2003
hielten sich dort zur Brutzeit mindestens ein Hahn und drei Hennen auf, zwei
Bruten wurden nachgewiesen (Staatl. Vogelschutzwarte Brandenburg, UNB
Jerichower Land).
-
Die Ackerflächen der Karower
Platte sind traditionell ein sehr wichtiger Wintereinstand für die
Teilpopulationen Fiener Bruch und Belziger Landschaftswiesen. Großtrappen
beider Teilpopulationen schließen sich im Winter oft auf diesen Äsungsflächen
zusammen.
Der Wert dieses Gebietes als
Winterlebensraum für die Großtrappen wird dadurch unterstrichen, dass das
Landesumweltamt Brandenburg und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises
Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) auf der Karower Platte im Rahmen des
Vertragsnaturschutzes besondere Äsungsflächen finanziert haben, von denen
einige jetzt direkt zwischen den Windrädern liegen.
Die
Lebensbedingungen der Großtrappen im Einstandsgebiet Fiener Bruch/Karower
Platte wurden im Rahmen eines LIFE_Projektes der EU (Nr. B 4 - 3200 / 94/ 734
(1994-1997) und mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes vom Landesumweltamt
Brandenburg und der Kreisverwaltung Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) deutlich
verbessert.
Ein Teil der Vertragsnaturschutzflächen für die Großtrappen liegt jetzt
direkt zwischen den Windrädern!
Gravierende Verletzung der
Rechtsvorschriften
Der Bau
dieses Windparks ist mit einer Anzahl grober Verstöße gegen bau- und
naturschutzrechtliche Gesetze, Vorschriften und Gutachten verbunden:
-
Es fehlt eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Landesumweltamt, die nach einer
Verordnung des MLUR und des MSWV (Nr. 24/03.2001 vom 27.Juli 2001) bei der
Errichtung eines Windparks dieser Größenordnung erforderlich ist.
-
Trotzdem hat die Abt.
Naturschutz des MLUR auf Anfrage der UNB des Landkreises Potsdam-Mittelmark
vor Erteilung der Baugenehmigungen dem Vorhaben zugestimmt, ohne Rückfrage
beim Landesumweltamt.
-
Der entstehende Windpark im
Großtrappenlebensraum ist ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie
(Anhang I) sowie gegen das Landes- (Rote Liste Brandenburgs Kategorie I) und
Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs. 2,
Nr. 11 BNatSchG ).
-
Der
direkt betroffene Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) und vor allem
die Gemeinde Karow wurden im Raumordnungsverfahren formal nicht beteiligt.
-
Ablehnende Stellungnahmen des
Landesumweltamtes Brandenburg und des Landkreises Jerichower Land
(Sachsen-Anhalt) wurden nicht berücksichtigt.
-
Das Landesumweltamt
Brandenburgs hat ein artenschutzrechtliches Befreiungsverfahren gefordert.
Diese Forderung wurde von dem für die Planungen zuständigen Landratsamt in
Belzig ignoriert.
-
Eine FFH-Verträglichskeitsprüfung
(durchgeführt wegen der Nachbarschaft zum SPA Fiener Bruch in
Sachsen-Anhalt) bescheinigt dem Vorhaben „Unverträglichkeit“. Auch
dieser Prüfungsbescheid wurde von der Planungsbehörde nicht korrekt
umgesetzt.
-
Die für die Genehmigungen
zuständige Behörde missachtet das IBA St 013 und das Großtrappenschongebiet
Karower Platte (Sachsen-Anhalt), das unmittelbar neben dem Windpark beginnt.
-
Die Baugenehmigungen schreiben bei einem Baubeginn zur Brutzeit „tiefgründige“
Untersuchungen zur Großtrappe
und Wiesenweihe vor. Dies wurde vom Vorhabensträger nicht durchgeführt und
von der UNB nicht eingefordert.
-
Mit den Baugenehmigungen
werden konkrete Schutz- und Managementmaßnahmen für den Großtrappenlebensraum
Karower Platte ignoriert (EU-Life Projekt, langjährige Vorhaben des
Vertragsnaturschutzes beider Bundesländer).
Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. hat sich im
Juli 2003 mit massivem Protest gegen dieses Bauvorhaben an den zuständigen
Landrat, an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und an die
EU-Kommission in Brüssel gewandt. Der Protest beim Ministerpräsidenten schien
notwendig, weil das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und
Raumordnung trotz einer schriftlichen Darstellung des Sachverhaltes durch das
Landesumweltamt keine Unterstützung erkennen ließ.
Außerdem unterstützt der Förderverein
inhaltlich und finanziell die Klage des NABU Brandenburg gegen dieses
Bauvorhaben. In diesem Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht Potsdam zwar
die bau- und naturschutzrechtlichen Fehler des Genehmigungsverfahrens, spricht
dem NABU aber eine Klageberechtigung in diesem speziellen Vorgang ab.
Der vorläufige Baustopp
wurde vom Gericht aufgehoben, es
darf weiter gegen geltendes Recht verstoßen werden.
Der NABU hat angesichts
dieser Situation gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Einspruch
eingelegt.
Die gelegentlich von den Medien
verbreiteten Bedenken, dass mit dem Stopp dieses Vorhabens Arbeitsplätze und
Deutschlands Spitzenposition beim Bau von Windenergieanlagen gefährdet werden,
weist der Förderverein „Großtrappenschutz“ e.V. zurück. Auf der Baustelle
sind vor allem ausländische Fachkräfte tätig, und die Windenergieanlagen
kommen nicht aus Deutschland, sondern stammen aus Dänemark.
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|
Jahr |
Anzahl der aufgenommenen Eier |
Befruchtete Eier ( %) |
Geschlüpfte Küken (%)* |
In der Station aufgezogene Küken (%) |
Aufzuchtrate im Bezug zur Anzahl befruchteter
Eier (%)*** |
|
1998 |
45 |
36 (80,0) |
24 + 2 ** (72,2) |
17 (70,8) |
52,8 |
|
1999 |
49 |
39 (79,6) |
27 + 4 ** (79,5) |
23 (85,2) |
69,2 |
|
2000 |
40 |
37 (92,5) |
21 + 6** (73,0) |
16 (76,2) |
59,5 |
|
2001 |
55 |
44 (80,0) |
26 + 5 ** (70,5) |
22 (84,6) |
61,4 |
|
2002 |
54 |
47 (87,0) |
27 + 6 ** (70,2) |
24 (88,9) |
63,8 |
|
2003 |
59 |
52 (88,1) |
34 + 0 ** (65,4) |
28 (82,4) |
53,8 |
* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier
**) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter
Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von
den Hennen aufgezogen.
Wegen der hohen Gelegeverluste durch Rabenvögel ist der Austausch von Gelegen
gegen Holzeier und der Rücktausch der künstlich bebrüteten Eier kurz vor dem
Schlupf unter die Bruthenne im Außengehege leider erforderlich.
Wesentlich besser wären ungestörte Bruten, denn die Risiken beim Gelegetausch
sind groß, z.B. ist die Kunstbrut im Vergleich zur Naturbrut weniger optimal
oder die Hennen verlassen wegen der Störungen die Gelege.
***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der
Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach
Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft
sind und dort von Hennen aufgezogen wurden.
Die künstliche Brut und Kükenaufzucht in der Vogelschutzwarte wird vom
Förderverein Großtrappenschutz e.V. mit zwei erfahrenen Arbeitskräften durchgeführt.
Von den 28 aufgezogenen Jungtrappen
(Geschlechterverhältnis 1:0,56) wurden 18 in den Belziger Landschaftswiesen und
15 im Havelländischen Luch ausgewildert.
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Die Zählungen ergaben für die Belziger
Landschaftswiesen (Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) einen Bestand von 30
Tieren: 10 Hähne (davon 2 unberingt, ein adultes und ein jüngeres Tier)
und 20 Hennen (davon 6 unberingt).
Jungtrappen sind in den Belziger Landschaftswiesen 2002 nicht aufgewachsen (A. Eisenberg,
N. Eschholz).
Die hohe Anzahl beringter Tiere im Bestand belegt den starken Einfluss der seit
1998 hier durchgeführten Auswilderungen von handaufgezogenen Jungtrappen. Im
Sommer 2002 musste die Auswilderungsaktion wegen sehr hoher Wasserstände auf
den Flächen abgebrochen werden. Die Reste der Auswilderungsgruppe wurden zurück
ins Havelländische Luch gebracht.
Die wechselnde Zusammensetzung der
Bestandsgruppen, gut erkennbar vor allem an den beringten bzw. besenderten
Exemplaren, zeigt gerade in diesem Einstandsgebiet, wie schwierig es ist, die
Bestandsgröße exakt festzulegen. Die regelmäßigen Kontakte zwischen den
Trappen der Belziger Landschaftswiesen und denen im benachbarten Fiener Bruch
sowie immer wieder „Fernflüge“ von einzelnen Tieren ins Havelland
oder über noch größere Entfernungen (z.B. Leipzig, Bielefeld) erschweren zusätzlich
genaue Zählungen.
Im Fiener Bruch (Kreis
Jerichower Land, Sachsen-Anhalt) umfasste der Bestand zur Brutzeit 2002 vier
Tiere (ein subadulter Hahn, 3 Hennen). Drei Brutnachweise wurden erbracht,
Nachwuchs wurde nicht flügge (T. Bich).
Im Havelländischen Luch
(Kreis Havelland) lag der Bestand zum Jahresbeginn 2003 bei 40 Tieren:
8 adulte Hähne, 12 Hennen mit Jungtrappen.
In der Fortpflanzungssaison 2002 gingen drei Bruthennen ohne konkretere Hinweise
verloren.
Vier Jungtrappe wurden flügge und erreichten das Ende des ersten Kalenderjahres
(3,1). Außerdem wurden vier Jungtrappen (1,3) ausgewildert (A. Eisenberg).
Neben diesen etwa 76 Großtrappen ist
mit weiteren 5-6 Großtrappen zurechnen, die als Reste ehemaliger
Fortpflanzungsgemeinschaften in der Uckermark, bei Seelow und Kremmen noch
vorkommen können.
In Deutschland leben damit zum Beginn des Jahres
2003 etwa 81-82 Individuen.
Förderverein
Großtrappenschutz e.V.
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