Aktuelle Kurzberichte

Archiv 2003

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Aufruf zum Protest
gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in Lebensräumen der Großtrappen in der Region Havelland-Fläming.


Das Kollisionsrisiko zwischen den Windkraftanlagen und den auf den benachbarten Rapsäckern äsenden Großtrappen ist sehr hoch.Die Proteste des NABU Landesverband Brandenburg und des Fördervereins Großtrappenschutz e.V. gegen die Errichtung eines Windparks im Brutgebiet der Großtrappen auf der Karower Platte sind bisher ohne Ergebnis geblieben.
Das Verwaltungsgericht Potsdam (Beschluss vom 08.08.03) hat die Baugenehmigungen als rechtswidrig erklärt und außerdem ausgeführt, „dass es zu einer erheblichen Gefährdung der Großtrappen und einer Beeinträchtigung ihres Lebensraumes im Fiener Bruch kommt. Denn es besteht ein hohes Kollisionsrisiko der Großtrappen mit den Windkraftanlagen.“
Trotzdem wurde der Baustopp nach einer Woche aufgehoben, weil laut Verwaltungsgericht der NABU in diesem Fall nicht klageberechtigt ist.
Die zuständigen Ministerien der Landesregierung haben trotz offensichtlicher bau- und naturschutzrechtlicher Verstöße keinen Baustopp erwirkt, obwohl sie rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurden (die Arbeiten an den Fundamente hatten gerade begonnen) und größerer Schaden hätte verhindert werden können. Auch eine zeitweilige Pause im Baugeschehen wurde nicht verfügt, obwohl den Verantwortlichen bekannt war, dass dort durch die Bauarbeiten das Fortpflanzungsgeschehen mehrerer Trappenhennen, eine sogar mit zwei Küken, massiv gestört wird, eine grobe Verletzung der Vorsorgepflicht !

Insgesamt ein Skandal, der nicht nur zur Zerstörung von Großtrappenlebensraum geführt hat, sondern klar die Einstellung vieler Bürger zur umweltfreundlichen Nutzung der Windenergie und angesichts massiver Rechtsverletzungen auch ihr Vertrauen in unseren Rechtsstaat berührt.

Trotz des skandalösen Geschehens um den Windpark Zitz hat das Umweltministerium Brandenburgs noch immer die Absicht, die Karower Platte und andere Trappenlebensräume als Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Der NABU und der Förderverein Großtrappenschutz e.V. bemühen sich gegenwärtig intensiv darum, das zu verhindern und eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Regionalplanes Havelland-Fläming zur Nutzung der Windenergie zu erreichen.
Über 90% der Großtrappen Deutschlands leben mit drei Fortpflanzungsgruppen in der Region Havelland-Fläming. Ihr Bestand hat sich Dank intensiver staatlicher und privater Schutzmaßnahmen seit 1997 auf aktuell etwa 100 Tiere nahezu verdoppelt. Derzeit stehen bereits Hunderte Windräder in dieser Region, an der Errichtung weiterer wird intensiv gearbeitet.
Die gegenwärtig diskutierte Fassung des Teilplanes „Windenergienutzung“ vom 13.03.2003 enthält 17 Windeignungsgebiete, die in 9 Fällen Lebensräume der Großtrappen berühren.

Insgesamt berücksichtigt der Planentwurf bei mehreren Eignungsgebieten nicht:

  • dass sie massiv mit ausgewiesenen Importand Bird Areas (IBA) kollidieren,

  • dass die Bundesrepublik im September 2002 einem Zusatzabkommen zur Bonner Konvention beigetreten ist, das einen umfassenden Schutz der Brut- und Rastgebiete von Großtrappen in Mitteleuropa vorsieht,

  • dass die Eignungsgebiete wesentlich dichter neben SPA, FFH-Gebiete und Horstschutzzonen liegen, als es der „Erlass zur Einführung tierökologischer Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg“ (MLUR 11.08.03) zu lässt.

Nachbesserungen am Teilplan „Windenergienutzung“ für die Region Havelland-Fläming sind also dringend erforderlich!
Bei entsprechenden Beratungen im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg (MLUR) und in der regionalen Planungsgemeinschaft sind wir jedoch nicht weiter gekommen. Unsere Unterlagen wurden entgegengenommen, aber wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Verabschiedung des Plans unter Zeitdruck steht und eine wesentliche Überarbeitung unwahrscheinlich ist. Dr. Mader als zuständiger Abteilungsleiter im MLUR hat betont, dass für die Windenergie nur 1% der Landesflächen zur Verfügung steht und 99% für die Vögel, das müsse ja wohl reichen! In die gleiche Richtung gehen die Aussagen von Leiter der regionalen Planungsgemeinschaft: In Abstimmung mit dem MLUR sehen die Planungen deutliche Abstriche am Naturschutz vor und dabei müssen wir auch Verluste an Trappenlebensräumen hinnehmen.

Da unsere Bemühungen bisher keine konkreten Verbesserungen in der Planung erbracht haben, wenden wir uns jetzt an unsere Vereinsmitglieder und an die Öffentlichkeit.

Protestieren Sie gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in Großtrappenlebensräumen Brandenburgs und fordern Sie die konsequente Einhaltung der nationalen und internationalen Naturschutzgesetze und –richtlinien bei der Ausweisung der Eignungsgebiete und dem Bau von Windrädern, das gilt auch für den „Erlass zur Einführung tierökologischer Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg“ (MLUR 11.08.03).

Wer helfen will, schreibt an den Ministerpräsidenten und den Umweltminister !
Adressen:

 

Hintergrund:
Warum ist die Karower Platte, auf der jetzt ein Windpark steht, für die Großtrappen so wichtig ?

Windpark im Trappenlebensraum bei ZitzDie letzten besetzten Großtrappeneinstandsgebiete in Deutschland zeichnen sich durch das enge Nebeneinander von Niederungsgrünland und höher gelegenen Ackerflächen aus. Diese werden vor allem am Beginn der Fortpflanzungszeit bevorzugt als Brutplatz gewählt (75% der Erstgelege, n=702). Das zeigt, wie wichtig ausgedehnte, störungsarme Ackerflächen für eine erfolgreiche Brut der Großtrappen sind. Im Trappenlebensraum Fiener Bruch haben wir nur einen Bereich, der diesen Anforderungen gerecht wird, die Karower Platte!
Außerdem haben die höher gelegenen Ackerflächen als Äsungsgebiet im Winter eine essentielle Bedeutung. Nur auf den Äckern wird regelmäßig Raps angebaut, der seit Jahrzehnten die wichtigste Futterquelle für überwinternde Großtrappen ist. Die wildkrautarmen Grünlandflächen sind derzeit dazu wenig geeignet. Weitere Merkmale der Karower Platte ergeben ihre besondere Stellung im System der Wintereinstandsgebiete:

  • die Größe der weiträumigen, wenig zerschnittenen Ackerflächen zwischen der Straße Rogäsen-Wusterwitz und Karow mit etwa 12 km² sichert den Tieren einen störungsarmen Standort, optimal für diesen „Steppenvogel“,

  • die leicht wellige Oberfläche ergibt bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen, immer geschützte Standorte, die von den Trappen in den Ruhephasen und gelegentlich auch zur Übernachtung genutzt werden,

  • auf der höher liegenden Ackerlandschaft weht der Wind wesentlich intensiver als im Grünland der Niederung die Flächen vom Schnee frei, so dass die Großtrappen dort das Futter gut erreichen können,

  • die unmittelbare Nähe der Karower Platte zum Fiener Bruch ermöglicht sehr kurze Flugstrecken zwischen dem Zentrum des Vorkommens und den Äsungsflächen. Für die schweren Großtrappen ist das energetisch bedeutsam, vor allem in den Wintermonaten mit oft gering verfügbarem Grünfutter, kurzen Äsungszeiten und hohem Energiebedarf.

Es gibt nur wenige so optimale Winteräsungsplätze für Großtrappen wie die Karower Platte.
Großtrappen sind langlebige Tiere, deren Lebensraumnutzung sehr stark durch das Lernen in der Gemeinschaft und durch hohe Ortstreue geprägt wird. Traditionelle, über Jahrzehnte währende Bindungen an optimale Flächen sind typisch für Großtrappen. Sie sind ein Fundament ihres Überlebens, das wir nicht untergraben dürfen.
 

Weitere Links zum Thema:

 

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Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Brandenburg stimmt der Errichtung eines Windparkes im Großtrappenbrutgebiet zu

Sachstand

Windräder bei Zitz im August 2003

In der Fortpflanzungszeit der Großtrappen begannen Anfang Juli 2003 in der Gemarkung Zitz (Brandenburg, Kreis Potsdam-Mittelmark) Bauarbeiten zur Errichtung von 20 Windrädern.
Der im Bau befindliche Windpark liegt im Zentrum der Karower Platte, einem vielfältig genutzten Großtrappenlebensraum:

  • Der Standort ist Teil des Brutareals Fiener Bruch. Selbst in den letzten Jahren, in denen diese Teilpopulation nur einen geringen Brutbestand hatte, wurden jährlich zur Brutzeit 1-2 Weibchen auf der Karower Platte nachgewiesen. Im Jahre 2003 hielten sich dort zur Brutzeit mindestens ein Hahn und drei Hennen auf, zwei Bruten wurden nachgewiesen (Staatl. Vogelschutzwarte Brandenburg, UNB Jerichower Land).

  • Die Ackerflächen der Karower Platte sind traditionell ein sehr wichtiger Wintereinstand für die Teilpopulationen Fiener Bruch und Belziger Landschaftswiesen. Großtrappen beider Teilpopulationen schließen sich im Winter oft auf diesen Äsungsflächen zusammen.

Der Wert dieses Gebietes als Winterlebensraum für die Großtrappen wird dadurch unterstrichen, dass das Landesumweltamt Brandenburg und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) auf der Karower Platte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes besondere Äsungsflächen finanziert haben, von denen einige jetzt direkt zwischen den Windrädern liegen.

  • Die Karower Platte gehört zum Flugkorridor der Großtrappen zwischen den Einstandsgebieten Fiener Bruch und Havelländisches Luch. Regelmäßige Flugverbindungen zwischen den Teilpopulationen werden seit Jahren anhand  markierter bzw. besenderter Tiere von den Mitarbeitern der Staatlichen Vogelschutzwarte nachgewiesen.

Die Lebensbedingungen der Großtrappen im Einstandsgebiet Fiener Bruch/Karower Platte wurden im Rahmen eines LIFE_Projektes der EU (Nr. B 4 - 3200 / 94/ 734 (1994-1997) und mit Hilfe des Vertragsnaturschutzes vom Landesumweltamt Brandenburg und der Kreisverwaltung Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) deutlich verbessert.
Ein Teil der Vertragsnaturschutzflächen für die Großtrappen liegt jetzt direkt zwischen den Windrädern!

Gravierende Verletzung der Rechtsvorschriften

Der Bau dieses Windparks ist mit einer Anzahl grober Verstöße gegen bau- und naturschutzrechtliche Gesetze, Vorschriften und Gutachten verbunden:

  1. Es fehlt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Landesumweltamt, die nach einer Verordnung des MLUR und des MSWV (Nr. 24/03.2001 vom 27.Juli 2001) bei der Errichtung eines Windparks dieser Größenordnung erforderlich ist.

  2. Trotzdem hat die Abt. Naturschutz des MLUR auf Anfrage der UNB des Landkreises Potsdam-Mittelmark vor Erteilung der Baugenehmigungen dem Vorhaben zugestimmt, ohne Rückfrage beim Landesumweltamt. 

  3. Der entstehende Windpark im Großtrappenlebensraum ist ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (Anhang I) sowie gegen das Landes- (Rote Liste Brandenburgs Kategorie I) und Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs. 2,  Nr. 11 BNatSchG ).

  4.  Der direkt betroffene Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) und vor allem die Gemeinde Karow wurden im Raumordnungsverfahren formal nicht beteiligt.

  5. Ablehnende Stellungnahmen des Landesumweltamtes Brandenburg und des Landkreises Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) wurden nicht berücksichtigt.

  6. Das Landesumweltamt Brandenburgs hat ein artenschutzrechtliches Befreiungsverfahren gefordert. Diese Forderung wurde von dem für die Planungen zuständigen Landratsamt in Belzig ignoriert.

  7. Eine FFH-Verträglichskeitsprüfung (durchgeführt wegen der Nachbarschaft zum SPA Fiener Bruch in Sachsen-Anhalt) bescheinigt dem Vorhaben „Unverträglichkeit“. Auch dieser Prüfungsbescheid wurde von der Planungsbehörde nicht korrekt umgesetzt.

  8. Die für die Genehmigungen zuständige Behörde missachtet das IBA St 013 und das Großtrappenschongebiet Karower Platte (Sachsen-Anhalt), das unmittelbar neben dem Windpark beginnt.

  9. Die Baugenehmigungen  schreiben bei einem Baubeginn zur Brutzeit „tiefgründige“ Untersuchungen  zur Großtrappe und Wiesenweihe vor. Dies wurde vom Vorhabensträger nicht durchgeführt und von der UNB nicht eingefordert.

  10. Mit den Baugenehmigungen werden konkrete Schutz- und Managementmaßnahmen für den Großtrappenlebensraum Karower Platte ignoriert (EU-Life Projekt, langjährige Vorhaben des Vertragsnaturschutzes beider Bundesländer).

 

Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. protestiert !

Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. hat sich im Juli 2003 mit massivem Protest gegen dieses Bauvorhaben an den zuständigen Landrat, an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und an die EU-Kommission in Brüssel gewandt. Der Protest beim Ministerpräsidenten schien notwendig, weil das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung trotz einer schriftlichen Darstellung des Sachverhaltes durch das Landesumweltamt keine Unterstützung erkennen ließ.

Außerdem unterstützt der Förderverein inhaltlich und finanziell die Klage des NABU Brandenburg gegen dieses Bauvorhaben. In diesem Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht Potsdam zwar die bau- und naturschutzrechtlichen Fehler des Genehmigungsverfahrens, spricht dem NABU aber eine Klageberechtigung in diesem speziellen Vorgang ab.

Der vorläufige Baustopp wurde vom Gericht  aufgehoben, es darf weiter gegen geltendes Recht verstoßen werden.

Der NABU hat angesichts dieser Situation gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Einspruch eingelegt.

Die gelegentlich von den Medien verbreiteten Bedenken, dass mit dem Stopp dieses Vorhabens Arbeitsplätze und Deutschlands Spitzenposition beim Bau von Windenergieanlagen gefährdet werden, weist der Förderverein „Großtrappenschutz“ e.V. zurück. Auf der Baustelle sind vor allem ausländische Fachkräfte tätig, und die Windenergieanlagen kommen nicht aus Deutschland, sondern stammen aus Dänemark.

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August 2003: Gutes Ergebnis der Großtrappenaufzucht in der Vogelschutzwarte Buckow

Jahr

Anzahl der aufgenommenen Eier

Befruchtete Eier ( %)

Geschlüpfte Küken (%)*

In der Station aufgezogene Küken (%)

Aufzuchtrate im Bezug zur Anzahl befruchteter Eier (%)***

1998

45

36 (80,0)

24 + 2 ** (72,2)

17 (70,8)

52,8

1999

49

39 (79,6)

27 + 4 ** (79,5)

23 (85,2)

69,2

2000

40

37 (92,5)

21 + 6** (73,0)

16 (76,2)

59,5

2001

55

44 (80,0)

26 + 5 ** (70,5)

22 (84,6)

61,4

2002

54

47 (87,0)

27 + 6 ** (70,2)

24 (88,9)

63,8

2003

59

52 (88,1)

34 + 0 ** (65,4)

28 (82,4)

53,8

* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier

**) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von den Hennen aufgezogen.
Wegen der hohen Gelegeverluste durch Rabenvögel ist der Austausch von Gelegen gegen Holzeier und der Rücktausch der künstlich bebrüteten Eier kurz vor dem Schlupf unter die Bruthenne im Außengehege leider erforderlich.
Wesentlich besser wären ungestörte Bruten, denn die Risiken beim Gelegetausch sind groß, z.B. ist die Kunstbrut im Vergleich zur Naturbrut weniger optimal oder die Hennen verlassen wegen der Störungen die Gelege.

***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft sind und dort von Hennen aufgezogen wurden.

Die künstliche Brut und Kükenaufzucht in der Vogelschutzwarte wird vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. mit zwei erfahrenen Arbeitskräften durchgeführt.

Von den 28 aufgezogenen Jungtrappen (Geschlechterverhältnis 1:0,56) wurden 18 in den Belziger Landschaftswiesen und 15 im Havelländischen Luch ausgewildert.

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Aktuelle Bestandszahlen in Deutschland – Winter 2002/03

Die Zählungen ergaben für die Belziger Landschaftswiesen (Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) einen Bestand von 30 Tieren: 10 Hähne (davon 2 unberingt, ein adultes und ein jüngeres Tier) und  20 Hennen (davon 6 unberingt). Jungtrappen sind in den Belziger Landschaftswiesen 2002 nicht aufgewachsen (A. Eisenberg, N. Eschholz).
Die hohe Anzahl beringter Tiere im Bestand belegt den starken Einfluss der seit 1998 hier durchgeführten Auswilderungen von handaufgezogenen Jungtrappen. Im Sommer 2002 musste die Auswilderungsaktion wegen sehr hoher Wasserstände auf den Flächen abgebrochen werden. Die Reste der Auswilderungsgruppe wurden zurück ins Havelländische Luch gebracht.

Die wechselnde Zusammensetzung der Bestandsgruppen, gut erkennbar vor allem an den beringten bzw. besenderten Exemplaren, zeigt gerade in diesem Einstandsgebiet, wie schwierig es ist, die Bestandsgröße exakt festzulegen. Die regelmäßigen Kontakte zwischen den Trappen der Belziger Landschaftswiesen und denen im benachbarten Fiener Bruch  sowie immer wieder „Fernflüge“ von einzelnen Tieren ins Havelland oder über noch größere Entfernungen (z.B. Leipzig, Bielefeld) erschweren zusätzlich genaue Zählungen.

Im Fiener Bruch (Kreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt) umfasste der Bestand zur Brutzeit 2002 vier Tiere (ein subadulter Hahn, 3 Hennen). Drei Brutnachweise wurden erbracht, Nachwuchs wurde nicht flügge (T. Bich).

Im Havelländischen Luch (Kreis Havelland) lag der Bestand zum Jahresbeginn 2003 bei 40 Tieren: 8 adulte Hähne, 12 Hennen mit Jungtrappen.
In der Fortpflanzungssaison 2002 gingen drei Bruthennen ohne konkretere Hinweise verloren.
Vier Jungtrappe wurden flügge und erreichten das Ende des ersten Kalenderjahres (3,1). Außerdem wurden vier Jungtrappen (1,3) ausgewildert (A. Eisenberg).

Neben diesen etwa 76 Großtrappen ist mit weiteren 5-6 Großtrappen zurechnen, die als Reste ehemaliger Fortpflanzungsgemeinschaften in der Uckermark, bei Seelow und Kremmen noch vorkommen können.

In Deutschland leben damit zum Beginn des Jahres 2003 etwa 81-82 Individuen.

Förderverein Großtrappenschutz e.V.

 

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