Aktuelle Kurzberichte

Archiv 2004 

 

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Bisheriges Ergebnis der Auswilderung 2004

In der Saison 2004 wurden von der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburgs in den Belziger Landschaftswiesen 17, im Fiener Bruch (Gemarkung Bücknitz) 15 und im Havelländischen Luch 6 Jungtrappen ausgewildert.
Bis zum Jahreswechsel wurden von diesen 38 Tieren 14 Jungtrappen tot gefunden. Die Verluste 
sind auf Seeadler, Fuchs, Habicht und Leitungsanflug zurückzuführen.

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Windräder im Lebensraum von Großtrappen

Am 21.12.2004 hat das Umweltministerium des Landes Brandenburg den Teilplan "Windenergienutzung" der Planungsregion Havelland-Fläming genehmigt. 

In 13 Eignungsgebieten (7.661 ha) der Region sollen künftig 750 GWh/Jahr Strom produziert werden. Damit liegt dieser Planungsraum landesweit und auch im Bundesvergleich mit anderen Regionen im Binnenland in der Spitzengruppe bei der Nutzung der Windenergie. 
Gleichzeitig beherbergt diese Region die drei letzten Fortpflanzungsgemeinschaften der Großtrappen in Deutschland. Trotz des sich daraus ergebenden Konfliktpotentials hat das Umweltministerium die zahlreichen Einwände des Landesumweltamtes und des Fördervereins nur minimal beachtet. Im Vergleich zum ersten Planungsentwurf wurden 5 Eignungsgebiete gestrichen, einige aber auch in der Fläche vergrößert. Drei Gebiete wurde aus Naturschutzgründen (EU-Vogelschutzgebiete) gestrichen, davon eins zu Gunsten des Großtrappenschutzes. 

Ein Teilerfolg, der aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass in den kommenden Jahren nach diesem Plan in den Flugkorridoren der Großtrappen und direkt neben ihren Wintereinständen in 10 Windeignungsgebieten neue Windparke entstehen, bzw. vorhandene ausgebaut werden. 
Für den Großtrappenschutz ist besonders die Streichung des Eignungsgebietes Karower Platte und die Ausweisung des bisherigen IBA-Gebietes Fiener Bruch als EU-Vogelschutzgebiet wichtig. Damit haben wir die Chance, dass der 2003 dort rechtswidrig gebaute Windpark im Brut- und Überwinterungsgebiet der Großtrappen nach 20 Jahren wieder abgebaut wird.

Der Förderverein dankt allen, die unserem Aufruf zum Protest gegen den Bau des Windparkes Zitz gefolgt sind. Mit zahlreichen Schreiben an Ministerpräsidenten Platzeck und das Umweltministerium haben sie aus dem In- und Ausland, sogar aus den USA und Kanada, reagiert.

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Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Windparkprojekten

Dem Förderverein ist es gelungen, sich in die Verhandlungen einzuschalten, die die UNB Potsdam-Mittelmark mit dem Investor, der Windkraft Nord AG Husum, zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen für den Windpark Zitz geführt hat.

Dabei haben wir erreicht, dass angesichts der massiven Beeinträchtigung des Trappenbrut- und Wintereinstandsgebiet Karower Platte durch diesen WP die Summe von 400.000 auf 470.000 € aufgestockt und eine Neuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgenommen wurde.

Jetzt stehen folgende Maßnahmen für den Trappenschutz im Vordergrund der Kompensation: 

  • Flächenkauf und -management in den Trappeneinstandsgebieten Fiener Bruch und Belziger Landschaftswiesen

  • Errichtung von fuchssicheren Gehegen (je 15 ha) im Fiener Bruch und in den Belziger Landschaftswiesen. Sie dienen der Auswilderung von Jungtrappen und bieten den Hennen hinter dem Zaun einen vor größeren Raubwildarten sicheren Brutplatz. 

  • Verbesserung der Brut- und Winteräsungsbedingungen durch Einrichtung einer Fläche mit Dreifelderwirtschaft und Rapsanbau im Fiener Bruch bei Karow (21 ha).

  • Durchführung eines mehrjährigen Monitorings mit den Schwerpunkten Bestandsentwicklung, Nachwuchsrate, Verlustursachen und Flächennutzung des Großtrappenbestandes im Fiener Bruch und seiner Umgebung.

Die Flächenkäufe, insgesamt 50 ha, sind bereits erfolgt und erste Managementverträge wurden mit den örtlichen Landwirtschaftsbetrieben abgeschlossen. 
Der Gehegebau im Fiener Bruch erfolgte so zügig, dass bereits im Juni 2004 die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburgs die erste Auswilderung von Jungtrappen im Einstandsgebiet Fiener Bruch starten konnte. 

In der Verantwortung des Fördervereins liegt es jetzt, die Planung, Durchführung und Finanzierung der Managementmaßnahmen langfristig so mit der UNB und den Landwirten abzustimmen, dass mit den vorhandenen Geldmitteln über 20 Jahre die Bezahlung des Managements abgesichert werden kann.

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August 2004: Bestes Ergebnis der Großtrappenaufzucht in der Vogelschutzwarte Buckow

Seit über 20 Jahren werden in Buckow die Eier aus gestörten Großtrappengelegen künstlich bebrütet und die geschlüpften Küken von Menschenhand aufgezogen und anschließend ausgewildert. Die Aufzuchtsaison 2004 verlief erfolgreicher als je zuvor. Die aktuellen Daten im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren finden Sie in folgender Tabelle.

Jahr

Anzahl der aufgenommenen Eier

Befruchtete Eier ( %)

Geschlüpfte Küken (%)*

In der Station aufgezogene Küken (%)

Aufzuchtrate im Bezug zur Anzahl befruchteter Eier (%)***

1998

45

36 (80,0)

24 + 2 ** (72,2)

17 (70,8)

52,8

1999

49

39 (79,6)

27 + 4 ** (79,5)

23 (85,2)

69,2

2000

40

37 (92,5)

21 + 6** (73,0)

16 (76,2)

59,5

2001

55

44 (80,0)

26 + 5 ** (70,5)

22 (84,6)

61,4

2002

54

47 (87,0)

27 + 6 ** (70,2)

24 (88,9)

63,8

2003

59

52 (88,1)

34 + 0 ** (65,4)

28 (82,4)

53,8

2004 68 60 (88,2) 42 + 3 ** (75,0) 38 (90,5) 63,3

* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier

**) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von den Hennen aufgezogen.
Wegen der hohen Gelegeverluste durch Rabenvögel ist der Austausch von Gelegen gegen Holzeier und der Rücktausch der künstlich bebrüteten Eier kurz vor dem Schlupf unter die Bruthenne im Außengehege leider erforderlich.
Wesentlich besser wären ungestörte Bruten, denn die Risiken beim Gelegetausch sind groß, z.B. ist die Kunstbrut im Vergleich zur Naturbrut weniger optimal oder die Hennen verlassen wegen der Störungen die Gelege.

***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft sind und dort von Hennen aufgezogen wurden.

Die künstliche Brut und Kükenaufzucht in der Vogelschutzwarte wird vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. mit zwei erfahrenen Arbeitskräften durchgeführt.

Die 38 aufgezogenen Jungtrappen (20,18) wurden  in den Belziger Landschaftswiesen, im Fiener Bruch und im Havelländischen Luch ausgewildert.

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Aufruf zum Protest gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in Lebensräumen der Großtrappen in der Region Havelland-Fläming.

 

Trotz des skandalösen Geschehens um den Windpark Zitz im Großtrappenlebensraum Karower Platte hält die Planungsgemeinschaft  der Region Havelland-Fläming weiterhin daran fest, diese Flächen als Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. bemüht sich intensiv darum, das zu verhindern und eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Regionalplanes Havelland-Fläming zur Nutzung der Windenergie zu erreichen. 

Windpark im Trappenlebensraum bei ZitzÜber 90% der Großtrappen Deutschlands leben mit drei Fortpflanzungsgruppen in der Region Havelland-Fläming. Ihr Bestand hat sich Dank intensiver staatlicher und privater Schutzbemühungen seit 1997 auf aktuell etwa 90 Tiere nahezu verdoppelt. Derzeit stehen bereits hunderte Windräder in dieser Region, an der Errichtung weiterer wird intensiv gearbeitet. 

Die gegenwärtig diskutierte Fassung des Teilplanes „Windernergienutzung“  enthält 17 Windeignungsgebiete, die in 9 Fällen Lebensräume der Großtrappen berühren. 

Insgesamt ignoriert der Planentwurf in mehreren geplanten Eignungsgebieten:

 

Nachbesserungen am Teilplan „Windenergienutzung“ für die Region Havelland-Fläming sind  also dringend erforderlich! 

Da unsere Bemühungen bisher keine konkreten Verbesserungen in der Planung erbracht haben, wenden wir uns jetzt an unsere Vereinsmitglieder und an die Öffentlichkeit. 

Protestieren Sie gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in Großtrappenlebensräumen Brandenburgs und fordern Sie die konsequente Einhaltung der nationalen und internationalen Naturschutzgesetze und –richtlinien bei der Ausweisung der Eignungsgebiete und dem Bau von Windrädern. 

  Wer helfen will, schreibt bitte an eine der folgtenden Adressen:  

 

 

Hintergrund: Warum ist die Karower Platte, auf der jetzt ein Windpark steht, und die für die Zukunft als Windeignungsgebiet ausgewiesen werden soll, für die Großtrappen so wichtig ?

 

Die Karower Platte ist traditioneller Brutplatz.

Die letzten besetzten Großtrappeneinstandsgebiete in Deutschland zeichnen sich durch das enge Nebeneinander von höher gelegenen Ackerflächen und Niederungsgrünland aus. 

Die Ackerflächen werden vor allem am Beginn der Fortpflanzungszeit bevorzugt als Brutplatz gewählt (75% der Erstgelege, n=702). Das zeigt, wie wichtig ausgedehnte, störungsarme Äcker für erfolgreiche Bruten der Großtrappen sind. Im Trappenlebensraum Fiener Bruch haben wir nur einen Bereich, der diesen Anforderungen so optimal gerecht wird, die Karower Platte! 

Die folgenden Daten belegen die jahrzehntelange Nutzung der Karower Platte durch brütende Großtrappen:

Zeitraum 1964-1971

K. Freidank & H.P.Drößler (1983): Die Vögel des Fiener Bruches und seiner Randbereiche 

                                                           Teil I: Nonpasseres

Veröffentlichung Potsdam-Museum 27 (Beiträge zur Tierwelt der Mark X, S. 41-69

Für die Großtrappengemeinschaft „Fiener Bruch“ listen die Autoren 12 Teilflächen als Brutgebiete auf, von denen 6 auf Ackerflächen rund um die Feuchtwiesen der Niederung liegen. Zwei der Brutflächen liegen auf der Karower Platte. Es sind die Ackerflächen nördlich Rogäsen ( Nr.10) sowie bei Karow und Zitz (Nr.9). Die Ziffern beziehen sich auf  eine Karte in dieser Arbeit, welche die 12 damals bekannten Brutflächen zeigt.

 

Zeitraum 1977-1989 

Mit dem Beginn des Großtrappenschutzprojektes hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzbehörden und den Landwirtschaftbetrieben in den Großtrappeneinstandsgebieten entwickelt, so dass häufiger Nestfunde gemeldet wurden.

Die Unterlagen der Staatlichen Vogelschutzwarten Steckby und Buckow weisen für diesen Zeitraum folgende Funde aus: 1979 und 1983 Rogäsen, 2x 1977, 1984,1985 Zitz, 1980 östlich Karow.

Zeitraum 1990-2004

Ab 1990 wurde von den neuen Landwirtschaftsbetrieben die Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden in allen Großtrappengebieten Brandenburgs weitgehend eingestellt.   Meldungen über Gelegefunde erfolgten nur noch ausnahmsweise, selbst in Gebieten mit größeren Trappenbeständen.
Auf der Karower Platte haben sich weiterhin Trappenhennen zur Brutzeit aufgehalten, wenn auch bis 2003 nur ein Gelegefund bekannt geworden ist (Juni 1993, E. Schröder).
Die weitere Nutzung der Karower Platte als Brutgebiet wurde auch anhand der Aktivitäten einzelner Hähne deutlich. Diese balzen außerhalb des zentralen Balzplatzes nur dort, wo auch Bruthennen anwesend sind, z.B. auf der Karower Platte. Das gilt grundsätzlich für alle Großtrappeneinstandsgebiete. 

Im Zusammenhang mit den Planungen für eine Mülldeponie bei Zitz hat die Staatliche Vogelschutzwarte in Buckow am 28.02.1995 in einem Schreiben eine Karte mit den Balzflächen, die in den zurückliegenden Jahren auf der Karower Platte genutzt wurden, erhalten ( L.Golz, Karow). Durch diese Angaben ausgelöste Kontrollen ergaben am 16.05.1995 nördlich von Zitz einen balzenden Hahn und zwei Hennen (Staatliche Vogelschutzwarte Buckow). 
In den folgenden Jahren fehlte der Bestandsgruppe „Fiener Bruch“ zeitweise ein erwachsener Hahn, so dass die Bruthennen zur Kopulation in die Belziger Landschaftswiesen fliegen mussten. Die Nutzung der Karower Platte als Brutplatz konnte unter diesen Bedingungen über mehrere Jahre nicht korrekt nachgewiesen werden.

1999 wurden zur Brutzeit zwei Hennen im Gebiet beobachtet, was in der FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Windpark Zitz als Brutverdacht gewertet wird (Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH).
Mit der Bestandszunahme ab 2000 und dem Heranwachsen eines fortpflanzungsfähigen Hahnes in den Folgejahren „normalisierte“ sich die Situation auf der Karower Platte wieder.
Zwei balzende Männchen im April 2000 sowie ein balzender Hahn mit einer Henne am 12.03.2002 weisen darauf hin. 

Das Kollisionsrisiko zwischen den Windkraftanlagen und den auf den benachbarten Rapsäckern äsenden Großtrappen ist sehr hoch.Aus 2003 liegen von Mai bis Juni mindestens 12 Nachweise von 1-2 Hennen auf der Karower Platte vor. Im Juli/August 2003 wurden während der Bauarbeiten am Windpark wiederholt ein Hahn und 1-3 Hennen auf der Karower Platte im geplanten Windeignungsgebiet 4 nachgewiesen. Hinzu kamen als konkrete Belege für die Brut der Großtrappen auf diesen Flächen ein Gelegefund  und die wiederholte Beobachtung (18.07. bis 14.08.2003) einer Henne mit zwei Küken direkt neben der Baustelle des Windparkes auf Flächen östlich Karow.

Die große, instinktive Bindung der Trappen an ihre Brutplätzen wird belegt durch regelmäßige Nachweise  von 1-2 Männchen und 3 Weibchen seit Mitte März 2004. Die Tiere stehen häufig nur 200 bis 300 m von den Windrädern entfernt. 

Das Datenmaterial ist nicht Ergebnis systematischer Beobachtungen oder Gelegesuche, sondern beruht auf Gelegenheitsbeobachtungen und zufälligen Nestfunden durch die Landwirte, die jedoch nur von etwa 1975/76 bis 1989 regelmäßiger an die Naturschutzbehörden gemeldet wurden.
Die Fakten wurden aus Fachpublikationen und den Unterlagen der Staatl. Vogelschutzwarte Steckby (Sachsen-Anhalt) und der Staatl. Vogelschutzwarte Buckow (Brandenburg) zusammengestellt.

 

Die Karower Platte ist wichtiges Wintereinstandsgebiet der Großtrappen

Die höher gelegenen Ackerflächen haben als sicheres Äsungsgebiet im Winter eine essentielle Bedeutung. Nur auf den Äckern wird regelmäßig Raps angebaut, der seit Jahrzehnten die wichtigste Futterquelle für überwinternde Großtrappen ist. Weitere Merkmale der Karower Platte ergeben ihre besondere Stellung im System der Wintereinstandsgebiete:

-         die Größe der weiträumigen, wenig zerschnittenen Ackerflächen zwischen der Straße Rogäsen-Wusterwitz und Karow mit etwa 12 km² sichert den Tieren einen störungsarmen Standort, optimal für diesen „Steppenvogel“,

-         die leicht wellige Oberfläche ergibt bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen, immer geschützte Standorte, die von den Trappen in den Ruhephasen und gelegentlich  auch zur Übernachtung genutzt werden,

-         auf der höher liegenden Ackerlandschaft weht der Wind wesentlich intensiver als im Grünland der Niederung die Flächen vom Schnee frei, so dass die Großtrappen dort das Futter gut erreichen können,

-         die unmittelbare Nähe der Karower Platte zum Fiener Bruch ermöglicht sehr kurze Flugstrecken zwischen dem Zentrum des Vorkommens und den Äsungsflächen. Für die schweren Großtrappen ist das energetisch bedeutsam,  vor allem in den Wintermonaten mit oft gering verfügbarem Grünfutter, kurzen Äsungszeiten und hohem Energiebedarf.  

Es gibt nur wenige so optimale Winteräsungsplätze für Großtrappen wie die Karower Platte. 

Großtrappen sind langlebige Tiere, deren Lebensraumnutzung sehr stark durch das Lernen in der Gemeinschaft und durch hohe Ortstreue geprägt wird. Traditionelle, über Jahrzehnte währende Bindungen an optimale Flächen sind typisch für Großtrappen. Sie sind ein Fundament ihres Überlebens, das wir nicht untergraben dürfen. 

 

Weitere Links zum Thema:

 

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März 2004: Aktuelle Bestandszahlen der Großtrappe in Deutschland

Die vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. durchgeführten Zählungen ergaben im März 2004 folgende Ergebnisse:

Fiener Bruch:

6 Hähne und 5 Hennen.

Belziger Landschaftswiesen:

9 Hähne, davon 5 beringt;
20 Hennen, davon 13 beringt

Havelländisches Luch:

17 Hähne, davon 9 beringt
27 Hennen, davon 12 beringt. 

Zusammen mit den Restbeständen in der Uckermark und bei Jüterbog leben damit derzeit etwa 90 Großtrappen in Deutschland.

Die beringten Exemplare stammen aus der künstlichen Aufzucht. Sie wurden im Havelländischen Luch und in den Belziger Landschaftswiesen ausgewildert.

Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. unterstützt die regelmäßige Überwachung des Bestandes personell und durch die regelmäßige Bereitstellung eines Fahrzeuges.

A. Eisenberg, T. Bich

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