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Aktuelle KurzberichteArchiv 2004
Bisheriges Ergebnis der Auswilderung 2004In der Saison 2004 wurden von der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburgs in den Belziger Landschaftswiesen 17, im Fiener Bruch (Gemarkung Bücknitz) 15 und im Havelländischen Luch 6 Jungtrappen ausgewildert. Windräder im Lebensraum von GroßtrappenAm 21.12.2004 hat das Umweltministerium des Landes Brandenburg den Teilplan "Windenergienutzung" der Planungsregion Havelland-Fläming genehmigt. In 13 Eignungsgebieten (7.661 ha) der Region sollen künftig 750 GWh/Jahr Strom produziert werden. Damit liegt dieser Planungsraum landesweit und auch im Bundesvergleich mit anderen Regionen im Binnenland in der Spitzengruppe bei der Nutzung der Windenergie. Ein Teilerfolg, der aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass in den kommenden Jahren nach diesem Plan in den Flugkorridoren der Großtrappen und direkt neben ihren Wintereinständen in 10 Windeignungsgebieten neue Windparke entstehen, bzw. vorhandene ausgebaut werden. Der Förderverein dankt allen, die unserem Aufruf zum Protest gegen den Bau des Windparkes Zitz gefolgt sind. Mit zahlreichen Schreiben an Ministerpräsidenten Platzeck und das Umweltministerium haben sie aus dem In- und Ausland, sogar aus den USA und Kanada, reagiert.
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Jahr |
Anzahl der aufgenommenen Eier |
Befruchtete Eier ( %) |
Geschlüpfte Küken (%)* |
In der Station aufgezogene Küken (%) |
Aufzuchtrate im Bezug zur Anzahl befruchteter Eier (%)*** |
| 1998 | 45 |
36 (80,0) |
24 + 2 ** (72,2) |
17 (70,8) |
52,8 |
| 1999 | 49 |
39 (79,6) |
27 + 4 ** (79,5) |
23 (85,2) |
69,2 |
| 2000 | 40 |
37 (92,5) |
21 + 6** (73,0) |
16 (76,2) |
59,5 |
| 2001 | 55 |
44 (80,0) |
26 + 5 ** (70,5) |
22 (84,6) |
61,4 |
| 2002 | 54 |
47 (87,0) |
27 + 6 ** (70,2) |
24 (88,9) |
63,8 |
| 2003 | 59 |
52 (88,1) |
34 + 0 ** (65,4) |
28 (82,4) |
53,8 |
| 2004 | 68 | 60 (88,2) | 42 + 3 ** (75,0) | 38 (90,5) | 63,3 |
* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier
**) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter
Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von
den Hennen aufgezogen.
Wegen der hohen Gelegeverluste durch Rabenvögel ist der Austausch von Gelegen
gegen Holzeier und der Rücktausch der künstlich bebrüteten Eier kurz vor dem
Schlupf unter die Bruthenne im Außengehege leider erforderlich.
Wesentlich besser wären ungestörte Bruten, denn die Risiken beim Gelegetausch
sind groß, z.B. ist die Kunstbrut im Vergleich zur Naturbrut weniger optimal
oder die Hennen verlassen wegen der Störungen die Gelege.
***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der
Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach
Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft
sind und dort von Hennen aufgezogen wurden.
Die künstliche Brut und Kükenaufzucht in der Vogelschutzwarte wird vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. mit zwei erfahrenen Arbeitskräften durchgeführt.
Die 38 aufgezogenen Jungtrappen (20,18) wurden in den Belziger Landschaftswiesen, im Fiener Bruch und im Havelländischen Luch ausgewildert.
Trotz des skandalösen Geschehens um den Windpark Zitz im Großtrappenlebensraum Karower Platte hält die Planungsgemeinschaft der Region Havelland-Fläming weiterhin daran fest, diese Flächen als Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. bemüht sich intensiv darum, das zu verhindern und eine Überarbeitung des noch nicht verabschiedeten Regionalplanes Havelland-Fläming zur Nutzung der Windenergie zu erreichen.
Über
90% der Großtrappen Deutschlands leben mit drei Fortpflanzungsgruppen in der
Region Havelland-Fläming. Ihr Bestand hat sich Dank intensiver staatlicher und
privater Schutzbemühungen seit 1997 auf aktuell etwa 90 Tiere nahezu
verdoppelt. Derzeit stehen bereits hunderte Windräder in dieser Region, an der
Errichtung weiterer wird intensiv gearbeitet.
Die gegenwärtig diskutierte Fassung des Teilplanes „Windernergienutzung“ enthält 17 Windeignungsgebiete, die in 9 Fällen Lebensräume der Großtrappen berühren.
Insgesamt ignoriert der Planentwurf in mehreren geplanten Eignungsgebieten:
Nachbesserungen am Teilplan „Windenergienutzung“ für die Region Havelland-Fläming sind also dringend erforderlich!
Da unsere Bemühungen bisher keine konkreten Verbesserungen in der Planung erbracht haben, wenden wir uns jetzt an unsere Vereinsmitglieder und an die Öffentlichkeit.
Protestieren Sie gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie in Großtrappenlebensräumen Brandenburgs und fordern Sie die konsequente Einhaltung der nationalen und internationalen Naturschutzgesetze und –richtlinien bei der Ausweisung der Eignungsgebiete und dem Bau von Windrädern.
Wer helfen will, schreibt bitte an eine der folgtenden Adressen:
Ministerpräsident Matthias Platzeck, Staatskanzlei, Postfach 60 10 51, 14410
Potsdam,
E-Mail: winfried.muder@stk.brandenburg.de
Minister Wolfgang Birthler , Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und
Raumordnung, Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam,
E-Mail:
poststelle@mlur.brandenburg.de
Dr.
Gerd Gebhardt, Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg,
E-mail:
hannelore.lehmkuhl@gl.brandenburg.de
Die letzten besetzten Großtrappeneinstandsgebiete in Deutschland zeichnen sich durch das enge Nebeneinander von höher gelegenen Ackerflächen und Niederungsgrünland aus.
Die Ackerflächen werden vor allem am Beginn der Fortpflanzungszeit bevorzugt als Brutplatz gewählt (75% der Erstgelege, n=702). Das zeigt, wie wichtig ausgedehnte, störungsarme Äcker für erfolgreiche Bruten der Großtrappen sind. Im Trappenlebensraum Fiener Bruch haben wir nur einen Bereich, der diesen Anforderungen so optimal gerecht wird, die Karower Platte!
Die folgenden Daten belegen die jahrzehntelange Nutzung der Karower Platte durch brütende Großtrappen:
K. Freidank & H.P.Drößler (1983): Die Vögel des Fiener Bruches und seiner Randbereiche
Teil I: Nonpasseres
Veröffentlichung Potsdam-Museum 27 (Beiträge zur Tierwelt der Mark X, S. 41-69
Für die Großtrappengemeinschaft „Fiener Bruch“ listen die Autoren 12 Teilflächen als Brutgebiete auf, von denen 6 auf Ackerflächen rund um die Feuchtwiesen der Niederung liegen. Zwei der Brutflächen liegen auf der Karower Platte. Es sind die Ackerflächen nördlich Rogäsen ( Nr.10) sowie bei Karow und Zitz (Nr.9). Die Ziffern beziehen sich auf eine Karte in dieser Arbeit, welche die 12 damals bekannten Brutflächen zeigt.

Mit dem Beginn des Großtrappenschutzprojektes hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzbehörden und den Landwirtschaftbetrieben in den Großtrappeneinstandsgebieten entwickelt, so dass häufiger Nestfunde gemeldet wurden.
Die Unterlagen der Staatlichen Vogelschutzwarten Steckby und Buckow weisen für diesen Zeitraum folgende Funde aus: 1979 und 1983 Rogäsen, 2x 1977, 1984,1985 Zitz, 1980 östlich Karow.
Ab
1990 wurde von den neuen Landwirtschaftsbetrieben die Zusammenarbeit mit den
Naturschutzbehörden in allen Großtrappengebieten Brandenburgs weitgehend
eingestellt. Meldungen
über Gelegefunde erfolgten nur noch ausnahmsweise, selbst in Gebieten mit größeren
Trappenbeständen.
Auf
der Karower Platte haben sich weiterhin Trappenhennen zur Brutzeit aufgehalten,
wenn auch bis 2003 nur ein Gelegefund bekannt geworden ist (Juni 1993, E. Schröder).
Die
weitere Nutzung der Karower Platte als Brutgebiet wurde auch anhand der Aktivitäten
einzelner Hähne deutlich. Diese balzen außerhalb des zentralen Balzplatzes nur
dort, wo auch Bruthennen anwesend sind, z.B. auf der Karower Platte. Das gilt
grundsätzlich für alle Großtrappeneinstandsgebiete.
Im
Zusammenhang mit den Planungen für eine Mülldeponie bei Zitz hat die
Staatliche Vogelschutzwarte in Buckow am 28.02.1995 in einem Schreiben eine
Karte mit den Balzflächen, die in den zurückliegenden Jahren auf der Karower
Platte genutzt wurden, erhalten ( L.Golz, Karow). Durch diese Angaben ausgelöste Kontrollen ergaben am
16.05.1995 nördlich von Zitz einen balzenden Hahn und zwei Hennen (Staatliche
Vogelschutzwarte Buckow).
In
den folgenden Jahren fehlte der Bestandsgruppe „Fiener Bruch“ zeitweise ein
erwachsener Hahn, so dass die Bruthennen zur Kopulation in die Belziger
Landschaftswiesen fliegen mussten. Die Nutzung der Karower Platte als Brutplatz
konnte unter diesen Bedingungen über mehrere Jahre nicht korrekt nachgewiesen
werden.
1999
wurden zur Brutzeit zwei Hennen im Gebiet beobachtet, was in der FFH-Verträglichkeitsprüfung
zum Windpark Zitz als Brutverdacht gewertet wird (Stadt und Land
Planungsgesellschaft mbH).
Mit
der Bestandszunahme ab 2000 und dem Heranwachsen eines fortpflanzungsfähigen
Hahnes in den Folgejahren „normalisierte“ sich die Situation auf der Karower
Platte wieder.
Zwei
balzende Männchen im April 2000 sowie ein balzender Hahn mit einer Henne am
12.03.2002 weisen darauf hin.
Aus
2003 liegen von Mai bis Juni mindestens 12 Nachweise von 1-2 Hennen auf der
Karower Platte vor. Im Juli/August 2003 wurden während der Bauarbeiten am
Windpark wiederholt ein Hahn und 1-3 Hennen auf der Karower Platte im geplanten
Windeignungsgebiet 4 nachgewiesen. Hinzu kamen als konkrete Belege für die Brut
der Großtrappen auf diesen Flächen ein Gelegefund
und die wiederholte Beobachtung (18.07. bis 14.08.2003) einer Henne mit
zwei Küken direkt neben der Baustelle des Windparkes auf Flächen östlich
Karow.
Die große, instinktive Bindung der Trappen an ihre Brutplätzen wird belegt durch regelmäßige Nachweise von 1-2 Männchen und 3 Weibchen seit Mitte März 2004. Die Tiere stehen häufig nur 200 bis 300 m von den Windrädern entfernt.
Das
Datenmaterial ist nicht Ergebnis systematischer Beobachtungen oder Gelegesuche,
sondern beruht auf Gelegenheitsbeobachtungen und zufälligen Nestfunden durch die
Landwirte, die jedoch nur von etwa 1975/76 bis 1989 regelmäßiger an die
Naturschutzbehörden gemeldet wurden.
Die
Fakten wurden aus Fachpublikationen und den Unterlagen der Staatl.
Vogelschutzwarte Steckby (Sachsen-Anhalt) und der Staatl. Vogelschutzwarte
Buckow (Brandenburg) zusammengestellt.
Die höher gelegenen Ackerflächen haben als sicheres Äsungsgebiet im Winter eine essentielle Bedeutung. Nur auf den Äckern wird regelmäßig Raps angebaut, der seit Jahrzehnten die wichtigste Futterquelle für überwinternde Großtrappen ist. Weitere Merkmale der Karower Platte ergeben ihre besondere Stellung im System der Wintereinstandsgebiete:
- die Größe der weiträumigen, wenig zerschnittenen Ackerflächen zwischen der Straße Rogäsen-Wusterwitz und Karow mit etwa 12 km² sichert den Tieren einen störungsarmen Standort, optimal für diesen „Steppenvogel“,
- die leicht wellige Oberfläche ergibt bei unterschiedlichsten Witterungsbedingungen, immer geschützte Standorte, die von den Trappen in den Ruhephasen und gelegentlich auch zur Übernachtung genutzt werden,
- auf der höher liegenden Ackerlandschaft weht der Wind wesentlich intensiver als im Grünland der Niederung die Flächen vom Schnee frei, so dass die Großtrappen dort das Futter gut erreichen können,
- die unmittelbare Nähe der Karower Platte zum Fiener Bruch ermöglicht sehr kurze Flugstrecken zwischen dem Zentrum des Vorkommens und den Äsungsflächen. Für die schweren Großtrappen ist das energetisch bedeutsam, vor allem in den Wintermonaten mit oft gering verfügbarem Grünfutter, kurzen Äsungszeiten und hohem Energiebedarf.
Es gibt nur wenige so optimale Winteräsungsplätze für Großtrappen wie die Karower Platte.
Großtrappen sind langlebige Tiere, deren Lebensraumnutzung sehr stark durch das Lernen in der Gemeinschaft und durch hohe Ortstreue geprägt wird. Traditionelle, über Jahrzehnte währende Bindungen an optimale Flächen sind typisch für Großtrappen. Sie sind ein Fundament ihres Überlebens, das wir nicht untergraben dürfen.
Weitere Links zum Thema:
Nicht zu glauben: Windpark auf Großtrappenbrutplatz - Naturschutzskandal in Brandenburg
Thesen zur Windkraftnutzung in Brandenburg aus Sicht des Artenschutzes
Mit „Energie“ gegen Kraniche - Windkraftanlagen gefährden wertvolle Vogelschutzgebiete
Künstlicher Konflikt: Großtrappe oder Windkraft ? - Wohin steuert das EEG ?
Die vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. durchgeführten Zählungen ergaben im März 2004 folgende Ergebnisse:
Fiener Bruch:
6 Hähne und 5 Hennen.
Belziger Landschaftswiesen:
9
Hähne, davon 5 beringt;
20 Hennen, davon 13 beringt
Havelländisches Luch:
17
Hähne, davon 9 beringt
27 Hennen, davon 12 beringt.
Zusammen mit den Restbeständen in der Uckermark und bei Jüterbog leben damit derzeit etwa 90 Großtrappen in Deutschland.
Die
beringten Exemplare stammen aus der künstlichen Aufzucht. Sie wurden im Havelländischen
Luch und in den Belziger Landschaftswiesen ausgewildert.
Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. unterstützt die regelmäßige Überwachung
des Bestandes personell und durch die regelmäßige Bereitstellung eines
Fahrzeuges.
A. Eisenberg, T. Bich