Aktuelle Kurzberichte

Archiv 2005 

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Neue Aussichtsplattform im Großtrappeneinstandsgebiet SPA Fiener Bruch

Im Jahre 2004 begann die Staatliche Vogelschutzwarte mit der Auswilderung von Großtrappen im Fiener Bruch. Die dazu erforderliche 15 ha große, fuchssichere Anlage wurde im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz unter Kontrolle des Fördervereins errichtet. 

Das Interesse der Bevölkerung an diesen Naturschutzaktivitäten im Fiener Bruch war überraschend groß. In der Auswilderungszeit 2004 war die Zahl der Neugierigen nur schwer zu lenken, denn es ist für den Ablauf der Auswilderung sehr problematisch, wenn in der Zeit, in der die Jungtrappen sich vom Pflegepersonal, also vom Menschen endgültig entwöhnen sollen, ständig Besucher an der Anlage erscheinen. Der Förderverein hat umgehend Absperrungen an den Wegen vorgenommen und Informationstafeln aufgestellt.

2005 wurde auf Betreiben des Fördervereins eine Aussichtsplattform errichtet, die vom Landesumweltamt finanziert wurde. Damit erhalten interessierte Besucher die Möglichkeit aus der Distanz die Anlage zur Auswilderung der Großtrappen anzuschauen, ohne die Tiere zu beeinträchtigen. Die Aussichtsplattform wurde bereits gut angenommen.

Zur Beobachtung des Freilandbestandes der Großtrappen, z.B. während der Balz, ist dieser Aussichtspunkt jedoch nicht geeignet. Dazu muss der Beobachtungsturm bei Königsrode genutzt werden.

Beobachtungsplattform im Fiener Bruch Beobachtungsplattform im Fiener Bruch

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Sehr gutes Ergebnis der Großtrappenaufzucht  2005 in der Vogelschutzwarte Buckow / Brandenburg

Mit 74 aufgenommenen Eiern, einer Schlupfrate von 76,5 % und Aufzuchtrate von 98 % wurden 2005 in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburgs ausgezeichnete Ergebnisse bei der künstlichen Brut und Aufzucht der Großtrappen erreicht.

Die hohe Befruchtungsrate der Eier von 91,9 % weist auf einen inzwischen deutlich verjüngten Großtrappenbestand und den störungsarmen Verlauf des Balzgeschehens hin, die Ergebnisse jahrzehntelanger Schutzbemühungen.
Zeitraum  Befruchtungsrate Anzahl der Eier
1980-89 73,8 %  707
1990-99  81,9 % 265
2000-05 89,0 % 33

Gleiches gilt auch für die großartigen Brut- und Aufzuchtergebnisse. Die Anschaffung moderner Inkubatoren hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten doch bewährt. Leider hat Frau Schmidt, unsere langjährig in der Kükenaufzucht tätige Fachkraft, ab 2006 ihr Rentenalter erreicht und wird für die kommende Saison nicht mehr für die volle Zeit zur Verfügung stehen.

Jahr

Anzahl der aufgenommenen Eier

Befruchtete Eier ( %)

Geschlüpfte Küken (%)*

In der Station aufgezogene Küken (%)

Aufzuchtrate im Bezug zur Anzahl befruchteter Eier (%)***

1998

45

36 (80,0)

24 + 2 ** (72,2)

17 (70,8)

52,8

1999

49

39 (79,6)

27 + 4 ** (79,5)

23 (85,2)

69,2

2000

40

37 (92,5)

21 + 6** (73,0)

16 (76,2)

59,5

2001

55

44 (80,0)

26 + 5 ** (70,5)

22 (84,6)

61,4

2002

54

47 (87,0)

27 + 6 ** (70,2)

24 (88,9)

63,8

2003

59

52 (88,1)

34 + 0 ** (65,4)

28 (82,4)

53,8

2004 65 57 (87,7) 40 ** (70,2) 38 (95) 66,7
2005 74 68 (91,9) 51 + 1**  (76,5) 50 (98) 73,5

* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier

**) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von den Hennen aufgezogen.
Wegen der hohen Gelegeverluste durch Rabenvögel ist der Austausch von Gelegen gegen Holzeier und der Rücktausch der künstlich bebrüteten Eier kurz vor dem Schlupf unter die Bruthenne im Außengehege leider erforderlich.
Wesentlich besser wären ungestörte Bruten, denn die Risiken beim Gelegetausch sind groß, z.B. ist die Kunstbrut im Vergleich zur Naturbrut weniger optimal oder die Hennen verlassen wegen der Störungen die Gelege.

***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft sind und dort von Hennen aufgezogen wurden.

Die künstliche Brut und Kükenaufzucht in der Vogelschutzwarte wird vom Förderverein Großtrappenschutz e.V. mit zwei erfahrenen Arbeitskräften durchgeführt.

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Verlustreiche Auswilderung der Jungtrappen im Jahre 2005

Zur Auswilderung wurden in Abhängigkeit vom Alter drei Gruppen zusammengestellt, die wie folgt auf die Einstandsgebiete verteilt wurden: 

Belziger Landschaftswiesen 19, Fiener Bruch 15, Havelländisches Luch 16 Tiere.

Von diesen 50 ausgewilderten Tieren sind bis Ende Dezember 2005  insgesamt 24 (48 %) nachweislich umgekommen. Die meisten von ihnen wurden durch Prädatoren (66,7%), vor allem durch den  Seeadler geschlagen. 17 Tiere sind ohne Hinweise auf ihren Verbleib vermisst. 

Neun der ausgewilderten Jungtrappen sind zum Jahreswechsel 2005/06 noch am Leben.

Genauer kann die wirkliche Verlustrate erst nach dem Winter eingeschätzt werden, wenn sich mit dem Beginn der Balzzeit die Fortpflanzungsgemeinschaft wieder im Brutgebiet konzentrieren wird. 

Sicher ist, die bisherigen Verluste von mindestens 50% bis zum Ende des 1. Kalenderjahres sind überdurchschnittlich hoch.

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Aktueller Großtrappenbestand im Dezember 2005

 Ende Dezember 2005 wurden in der Region Havelland-Fläming (Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt) mindestens 104 Großtrappen erfasst, etwa so viele,  wie vor einem Jahr.

Der Bestand verteilt sich wie folgt auf die drei Fortpflanzungsgemeinschaften:

Fortpflanzungsgebiet Bestandgröße Anzahl Männchen Anzahl Weibchen
Fiener Bruch 17 9 8
Belziger Landschaftswiesen 36 12 24
Havelländisches Luch 51 20 31

 

Im Vergleich zum Dezember 2004 hat sich der Bestand der Großtrappen nur im Fiener Bruch um 5 Exemplare von 12 auf 17 erhöht, in den anderen Gebieten durch einzelne, derzeit „vermisste“ Exemplare etwas verringert.

Für die positive Bestandsentwicklung im Fiener Bruch sind die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz und die damit verbundene Auswilderung von Jungtrappen durch die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburgs verantwortlich (siehe Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Windpark Zitz).

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Teilplan „Windeignungsgebiete“ im Großtrappenlebensraum Havelland-Fläming rechtskräftig.

 

 

Mit 13 Eignungsgebieten mit einer Gesamtfläche von 7.700 ha wurde der Teilplan „Windeignungsgebiete“ in der Region Havelland-Fläming rechtskräftig. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 2. März 2005. 

 

Damit ist im letzten Großtrappenlebensraum Deutschlands der Weg frei für die Entwicklung einer Windraddichte, die deutlich über dem Durchschnitt im deutschen Binnenland liegt.

Der Teilplan „Windeignungsgebiete“ verstößt in mehreren Positionen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG),  gegen das im Rahmen der Bonner Konvention (pdf-Download) verabschiedete und von der Bundesregierung unterzeichnete „Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)“  und gegen den Erlass des Umweltministeriums (2003)  über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (pdf-Download).

 

Das für den Großtrappenschutz besonders kritische Windeignungsgebiet Karower Platte wurde nicht in den Plan aufgenommen !

Die Errichtung des in diesem Gebiet geplanten Windparks Zitz wurde jedoch trotz der rechtwidrigen Baugenehmigungen gebilligt und von den Mitarbeitern des Umweltministeriums gegenüber den Kritikern aus dem Landesumweltamt und den in- und ausländischen Verbänden vehement verteidigt.

 

Von den 13 rechtskräftig ausgewiesenen Windeignungsgebieten liegen neun im Lebensraum der Großtrappen, bzw. grenzen, wie das Eignungsgebiet  01 „Nauener Platte“ (8 Windparks, 117 vorhandenen, 65 geplanten Windrädern) unmittelbar an ein Wintereinstandsgebiet der Großtrappengruppe aus dem Havelländischen Luch. 

Der Erlass des  MLUV über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg wird hier eindeutig verletzt.

 

Die Eignungsgebiete 02 „Möthlitz“ (etwa 113 ha) und 03 „Westliche Zauche“(ca. 555 ha) liegen direkt im Flugkorridor der Großtrappen zwischen dem Havelländischen Luch und den  Einstandsgebieten Fiener Bruch bzw. Belziger Landschaftswiesen. Im Eignungsgebiet 03 stehen bereits 16 Anlagen, weitere Windparks  sind bei Krahne und Golzow geplant.  

 

Im Eignungsgebiet 04 „Dretzen“ (106 ha) stehen bereits 10 Anlagen. Das Gebiet liegt im Flugkorridor zwischen den Einstandsgebieten Fiener Bruch und Belziger Landschaftswiesen 

und den Winteräsungsflächen dieser Teilpopulationen. Das ist besonders kritisch zu bewerten, weil diesen beiden Teilpopulationen durch die Errichtung des Windparks Zitz bereits ein sehr wichtiges Wintereinstandsgebiet zerstört wurde. 

 

Die Eignungsgebiete 05 „Brück“ (47 Anlagen geplant), 06 „Haseloff-Grabow“  (247 ha, 14 Anlagen stehen bereits), 08 „Niederer Fläming West“ (761 ha, > 40 Anlagen bereits vorhanden, 26 weitere schon genehmigt, weiterer Ausbau vorgesehen) und  09.„Altes Lager“ ( 230 ha, der Bau von 18 Anlagen wird vorbereitet) liegen im Flugkorridor zwischen dem Einstandsgebiet Belziger Landschaftswiesen und dem IBA BB 044 „Trappenschongebiet Jüterbog“, das in den Wintermonaten gelegentlich als Äsungsraum genutzt wird.

 

Das Eignungsgebiet  05 „Brück“ berührt außerdem das Brutgeschehen der Großtrappen aus der Fortpflanzungsgemeinschaft Belziger Landschaftswiesen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Windenergieanlagen wurde festgestellt, dass einzelne Großtrappenweibchen in den letzten Jahren aus dem Zentrum des Vorkommens zur Brut über das Eignungsgebiet „Brück“ hinweg ostwärts geflogen sind. Eine Entwicklung, die  wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Bestandszuwachs in den Belziger Landschaftswiesen steht.

 

Das Eignungsgebiet 11 „Niederer Fläming Mitte“ (381 ha) liegt mit einer Teilfläche direkt neben dem IBA Trappenschongebiet BB 044. Das Großtrappenschongebiet ist seit 1975 rechtskräftig. Die zweite Teilfläche des Gebietes liegt östlich Hohengörsdorf direkt im IBA Trappenschongebiet BB 044. 

Das Trappenschongebiet, in dem noch nach 2000 1-2 Bruthennen festgestellt wurden, bekommt mit dem deutlichen Bestandszuwachs der Großtrappen im Baruther Urstromtal eine neue, zunehmende Bedeutung. 

Dieses vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz gebilligte Windeignungsgebiet verstößt gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG),  gegen das im Rahmen der Bonner Konvention verabschiedete und von der Bundesregierung unterzeichnete „ Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)“  und gegen den eigenen Erlass (2003) über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg.

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Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz

 

Im November 2003 hat der Förderverein Großtrappenschutz die Möglichkeit erhalten, das bis dahin vorliegende Konzept der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so zu verändert und zu erweitern, dass es den Erfordernissen des Großtrappenschutzes im Einstandsgebiet Fiener Bruch gerecht wurde. 

Es war ein Zugeständnis gegenüber dem Naturschutz, nachdem das Umweltministerium trotz massiver in- und ausländischer Kritik den Bau des Windparks auf der Karower Platte direkt im Lebensraum der Großtrappen bei Zitz nicht gestoppt hat. 

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten u.a. folgende Schwerpunkte, die seit 2004 schrittweise unter der Regie des Fördervereins Großtrappenschutz in enger Zusammenarbeit mit der UNB Potsdam-Mittelmark und der Staatlichen Vogelschutzwarte umgesetzt werden:

 

  • Kauf von 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zur Errichtung einer 15 ha großen fuchssicheren Einzäunung im Fiener Bruch.
    Ziel ist es, die Freilandhennen zur Brut in dieser Einzäunung zu animieren.   Entsprechende Einzäunungen im Havelländischen Luch und den Belziger Landschaftswiesen zeigen mit  geringen Gelege- und Kükenverlusten erfolgversprechende Ergebnisse.
    Außerdem dient diese fuchssichere Einzäunung auch der Auswilderung von handaufgezogenen Jungtrappen aus der Staatlichen Vogelschutzwarte.

    Auf den nicht eingezäunten Flächen werden günstige Bedingungen für die Brut  und Winteräsung der Großtrappen geschaffen. 

  • Schaffung besserer Brutbedingungen für die Großtrappen im Einstandsgebiet Belziger Landschaftswiesen, deren Teilpopulation mit ihrem Zuwachs maßgeblich für die Zunahme der Großtrappen im Fiener Bruch mitverantwortlich ist. Schwerpunkte sind der Kauf von 20 ha Grünland und die Errichtung einer 15 ha großen fuchssicheren Einzäunung. 

  • Schaffung geeigneter Brut- und Winteräsungsflächen auf einem Ackerstandort im Fiener Bruch/Gemarkung Karow. Vorgesehen ist die Umwandlung von  21 ha Stilllegungsfläche in eine rotierende Dreifelderwirtschaft mit Getreide- und Rapsanbau sowie einjähriger Brache.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beinhalten außerdem ein Monitoring, das die Auswirkungen des Windparks und der Fördermaßnahmen auf die Bestandsentwicklung und Flächennutzung der Großtrappen untersucht. Im Rahmen des Monitorings werden außerdem die Flächen unter den Windrädern regelmäßig nach Unfallopfern abgesucht.

Bereits im Jahre 2004 wurden alle Flächenkäufe und der Bau der Einzäunung im Fiener Bruch erledigt. Für die Pflege der Flächen und den Anbau von Futterpflanzen hat der Förderverein eine Agrargenossenschaft aus Ziesar gewonnen.

Der Bau der Einzäunung in den Belziger Landschaftswiesen wurde 2005 vorbereitet und wird im 1. Halbjahr 2006 erfolgen. 

Keine Fortschritte haben wir bisher mit der Einrichtung der Brutflächen in der Gemarkung Karow erreicht. Die Agrargenossenschaft hat nach anfänglichen Zusagen inzwischen kein Interesse mehr an diesem Experiment, sondern den Standort mit einer Mutterkuhherde besetzt. Nach neuen Flächen wird jetzt gesucht.

Die Suche nach Windradopfern, 2004/05 insgesamt 5363 Kontrollen, erbrachte bisher 31 Todfunde bei Vögeln und 25 tote Fledermäuse. Es gibt bisher keinen Hinweis auf verunglückte Großtrappen, obwohl zur Brutzeit immer wieder einzelne Bruthennen im Bereich des Windparks unterwegs sind und in den Wintermonaten Großtrappengruppen oft in Nachbarschaft zu den Windrädern äsen. Häufigstes Opfer unter den Vögeln ist mit sieben Funden der Rotmilan.

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Vorbereitung eines EU-SPA für Großtrappen in der Slowakei

Südlich von Bratislava lebt grenzübergreifend im Dreiländereck Ungarn, Österreich, Slowakei eine Fortpflanzungsgemeinschaft von Großtrappen mit mehr als 100 Exemplaren. Ihr Schwerpunkt, so auch der Hauptbalzplatz, liegt grenznah in Ungarn, die Brutplätze reichen aber bis hinein nach Österreich und in die Slowakei. In Österreich dominiert grenznah kleinflächig strukturierte Ackerlandschaft, günstig für erfolgreiche Trappenbruten (Foto 1). In Österreich dominiert grenznah kleinflächig strukturierte Ackerlandschaft, günstig für erfolgreiche Trappenbruten
Großflächige Äcker in der Slowakei bieten den Großtrappen derzeit keine guten Brutbedingungen (Foto 2), aber mit  ausgedehnten Rapsflächen im Winter ausgezeichnete Äsungsmöglichkeiten. 

Mit bis zu 190 Tieren in den Wintermonaten bildet das künftige EU-SPA einen sehr wichtigen Wintereinstand dieser Trappengruppe (Foto 3, Trappen im März 2005 an der Grenze des geplanten EU-SPA südlich Bratislava/Slowakei). 

Mit umfangreichen Managementmaßnahmen sollen in diesem rund 1.800 ha großen Gebiet künftig auch die Brutbedingungen für die Großtrappen deutlich verbessert werden.
Trappen im März 2005 an der Grenze des geplanten EU-SPA südlich Bratislava/Slowakei

Im Mai/Juni 2005 haben Bärbel und Heinz Litzbarski in zwei einwöchigen Einsätzen Untersuchungen im geplanten rund 1.850 ha großen SPA Syslovske polia bei Bratislava durchgeführt und Vorschläge zum künftigen Großtrappen gerechten Management ausgearbeitet.

Dabei wurde mit Bodenfallen und Kescherfängen die Arthropodenfauna als wichtige Nahrungsgrundlage für Großtrappenküken auf folgenden Flächen untersucht: Weizen, Gerste, Mais, Erbse, Luzerne, naturnahe Steppe.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:Arthropodenuntersuchungen mittels Barber-Fallen

  • Die Werte aller Kontrollflächen waren bei den Bodenfallen mit 30 Individuen/Falle/Tag recht hoch.

  • Mit 0,5 – 3,4 Gramm/100 Kescherschläge waren die Arthropodenwerte in der Vegetation demgegenüber sehr niedrig.

  • Alle ackerbaulich bewirtschafteten Flächen hatten in der Vegetation für Großtrappenküken keine ausreichenden Arthropodendichten  

  • Nur auf  den naturnahen Standorten Steppe und Wegrand, mit Werten von 3,0-3,4 Gramm/100 Kescherschlägen, finden Trappenhennen genügend  Arthropoden, um ein oder zwei Küken erfolgreich aufzuziehen.

Um das Gebiet für die Fortpflanzung der Großtrappen großflächig zu optimieren, wurden folgende Managementmaßnahmen empfohlen:

  • Anlage von Dauergrünlandstreifen auf allen größeren Ackerflächen, um die Arthropodenarmut dieser Standorte zu beheben und den kükenführenden Trappenhennen störungsarme und arthropodenreiche Flächen zu sichern.

  • Insgesamt wurde ein System von 36 Streifen vorgeschlagen, die in einer Breite von je 50 m in Bewirtschaftungsrichtung über die gesamte Länge der Ackerflächen angelegt werden sollen und in der Summe etwa 47 km lang sind.

  • Mit etwa 240 ha nehmen diese Streifen rund 13% der Fläche des geplanten SPA ein.

Der zweite Gestaltungsschwerpunkt liegt in dem naturnahen Steppenbereich, der zwar die höchsten Arthropodenwerte aufweist, aber bei höherer Struktur- und Artenvielfalt der Vegetation für Großtrappenbruten deutlich optimaler sein könnte. 

Zur Optimierung der Flächen wird folgende Gestaltung vorgeschlagen:

  • Einrichtung einer Dreifelderwirtschaft,  in der regelmäßig chemiefreier Anbau von Winter- und Sommergetreide mit temporären Brachen wechseln.

  • Angelegt werden sollten drei Parzellen, bestehend aus je drei 50 m breiten beieinander liegenden Streifen, die mit etwa 570 m Länge in Ost-West-Richtung über die gesamte Fläche reichen, Summe rund 25 ha. 

  • Streifenweise Einsaat von Luzerne/Klee/Gras-Gemischen in die naturnahe Steppe (Flächenanteil 40-50%), um die Futtergrundlage für die Altvögel und die Arthropodenbestände zu verbessern.

Weitere Vorschläge bezogen sich auf die Größe und Lage der Rapsflächen zur Absicherung einer ausreichenden Winteräsung und die Auflockerung der Gehölzreihen, die das Gebiet als Windschutzstreifen durchziehen. Optimale Äsungsbedingungen für die Wintermonate sind in diesem Gebiet sehr wichtig, weil die großflächige Äcker auch eine internationale Bedeutung als Wintereinstand für die im angrenzenden Ungarn und Österreich lebenden Großtrappen  haben.

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Die Schlupfperiode 2005 der Großtrappen hat begonnen.

Am 12. Mai 2005 ist in der Staatlichen Vogelschutzwarte in den Brutkästen das erste Küken geschlüpft, eindeutiges Zeichen dafür, dass jetzt auch im Freiland die Schlupfperiode bei den Großtrappen beginnt. 

In den Schutzgebieten wird die Brutzeit jedoch noch viele Wochen dauern, denn die meisten Trappenweibchen verlieren ihre Erstgelege durch Prädation.  Die Nachgelege erfolgen von der ersten Maihälfte bis in den Juni. 

In die Brutkästen der Staatlichen Vogelschutzwarte wurden bis zum 12. Mai 2005 insgesamt 62 Eier eingelegt. Eine sehr große Zahl, die auf den wachsende Bestand fortpflanzungsfähiger Trappenweibchen hinweist, gleichzeitig aber auch auf die hohe Gefährdung der Gelege durch Kolkraben, denn vor allem durch Raben gefährdete Gelege werden von den Mitarbeitern der Vogelschutzwarte aufgenommen, tatkräftig unterstützt durch den Förderverein Großtrappenschutz e.V.

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Auch der vierte Antrag blieb ohne Erfolg

Der Förderverein Großtrappenschutz e.V. hat im Frühjahr 2005 beim Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLUV) zum vierten Mal einen Antrag auf den Abschuss einzelner Kolkraben gestellt. 

Dabei geht es um einige Kolkraben, die sich auf das Plündern von Großtrappengelegen spezialisiert haben. Die Nistplätze dieser Exemplare sind bekannt und im Falle des Abschusses der Elternvögel war die Betreuung der Jungvögel abgesichert. 

Trotz Vorlage einer umfangsreichen Dokumentation der Gelegeverluste durch Kolkraben und einer klaren Unterstützung des Vorhabens durch die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg  wurde dieser Antrag vom MLUV erneut abgelehnt. Der Schutz der Kolkraben hat in Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert.

Die hohen Gelege- und Kükenverluste durch Prädation sind seit mehr als 10 Jahren die wesentliche Ursache dafür, dass die Großtrappen ohne die Hilfe des Menschen keine bestandserhaltende Nachwuchsrate erreichen.

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Großtrappenbestand im Havelländischen Luch so hoch, wie seit über 30 Jahren nicht !

Im Januar 2005 wurde im Havelländischen Luch bei Buckow ein Bestand von 52 Großtrappen
ermittelt. Etwa in der ersten Hälfte der 1970er Jahre hatte die Fortpflanzungsgemeinschaft
im westlichen Havelland letztmalig diese Größe. 
Zählungen ergaben dort 1970 etwa 74 und 1978 nur noch 38 Exemplare. Der tiefste Stand lag nach dem Extremwinter 1979 im Jahre 1981 bis 12 Tieren. Seit 1979 läuft in diesem Einstandsgebiet ein Schutzprojekt für die Großtrappen.

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