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Aktuelle KurzberichteArchiv 2005
Neue Aussichtsplattform im Großtrappeneinstandsgebiet SPA Fiener BruchIm Jahre 2004 begann die Staatliche Vogelschutzwarte mit der Auswilderung von Großtrappen im Fiener Bruch. Die dazu erforderliche 15 ha große, fuchssichere Anlage wurde im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz unter Kontrolle des Fördervereins errichtet. Das Interesse der Bevölkerung an diesen Naturschutzaktivitäten im Fiener Bruch war überraschend groß. In der Auswilderungszeit 2004 war die Zahl der Neugierigen nur schwer zu lenken, denn es ist für den Ablauf der Auswilderung sehr problematisch, wenn in der Zeit, in der die Jungtrappen sich vom Pflegepersonal, also vom Menschen endgültig entwöhnen sollen, ständig Besucher an der Anlage erscheinen. Der Förderverein hat umgehend Absperrungen an den Wegen vorgenommen und Informationstafeln aufgestellt. 2005 wurde auf Betreiben des Fördervereins eine Aussichtsplattform errichtet, die vom Landesumweltamt finanziert wurde. Damit erhalten interessierte Besucher die Möglichkeit aus der Distanz die Anlage zur Auswilderung der Großtrappen anzuschauen, ohne die Tiere zu beeinträchtigen. Die Aussichtsplattform wurde bereits gut angenommen. Zur Beobachtung des Freilandbestandes der Großtrappen, z.B. während der Balz, ist dieser Aussichtspunkt jedoch nicht geeignet. Dazu muss der Beobachtungsturm bei Königsrode genutzt werden.
Sehr gutes Ergebnis der Großtrappenaufzucht 2005 in der Vogelschutzwarte Buckow / BrandenburgMit 74 aufgenommenen Eiern, einer Schlupfrate von 76,5 % und Aufzuchtrate von 98 % wurden 2005 in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburgs ausgezeichnete Ergebnisse bei der künstlichen Brut und Aufzucht der Großtrappen erreicht. Die hohe Befruchtungsrate der Eier von 91,9 % weist auf einen inzwischen deutlich verjüngten Großtrappenbestand und den störungsarmen Verlauf des Balzgeschehens hin, die Ergebnisse jahrzehntelanger Schutzbemühungen.
Gleiches gilt auch für die großartigen Brut- und Aufzuchtergebnisse. Die Anschaffung moderner Inkubatoren hat sich nach anfänglichen Schwierigkeiten doch bewährt. Leider hat Frau Schmidt, unsere langjährig in der Kükenaufzucht tätige Fachkraft, ab 2006 ihr Rentenalter erreicht und wird für die kommende Saison nicht mehr für die volle Zeit zur Verfügung stehen.
* ) % bezogen auf die Anzahl der befruchteten Eier **) + n Küken schlüpften nach Gelegetausch unter Trappenhennen im Außengehege und wurden dort von den Hennen aufgezogen. ***) Die Aufzuchtrate enthält die Küken, die in der Vogelschutzwarte vom Personal aufgezogen wurden und die Jungtrappen, die nach Gelegeaustausch aus künstlich bebrüteten Eiern im Außengehege geschlüpft sind und dort von Hennen aufgezogen wurden. Verlustreiche Auswilderung der Jungtrappen im Jahre 2005Zur Auswilderung wurden in Abhängigkeit vom Alter drei Gruppen zusammengestellt, die wie folgt auf die Einstandsgebiete verteilt wurden: Belziger Landschaftswiesen 19, Fiener Bruch 15, Havelländisches Luch 16 Tiere. Von diesen 50 ausgewilderten Tieren sind bis Ende Dezember 2005 insgesamt 24 (48 %) nachweislich umgekommen. Die meisten von ihnen wurden durch Prädatoren (66,7%), vor allem durch den Seeadler geschlagen. 17 Tiere sind ohne Hinweise auf ihren Verbleib vermisst. Neun der ausgewilderten Jungtrappen sind zum Jahreswechsel 2005/06 noch am Leben. Genauer kann die wirkliche Verlustrate erst nach dem Winter eingeschätzt werden, wenn sich mit dem Beginn der Balzzeit die Fortpflanzungsgemeinschaft wieder im Brutgebiet konzentrieren wird. Sicher ist, die bisherigen Verluste von mindestens 50% bis zum Ende des 1. Kalenderjahres sind überdurchschnittlich hoch.Aktueller Großtrappenbestand im Dezember 2005Ende Dezember 2005 wurden in der Region Havelland-Fläming (Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt) mindestens 104 Großtrappen erfasst, etwa so viele, wie vor einem Jahr. Der Bestand verteilt sich wie folgt auf die drei Fortpflanzungsgemeinschaften:
Im Vergleich zum Dezember 2004 hat sich der Bestand der Großtrappen nur im Fiener Bruch um 5 Exemplare von 12 auf 17 erhöht, in den anderen Gebieten durch einzelne, derzeit „vermisste“ Exemplare etwas verringert. Für die positive Bestandsentwicklung im Fiener Bruch sind die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz und die damit verbundene Auswilderung von Jungtrappen durch die Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburgs verantwortlich (siehe Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Windpark Zitz). Teilplan „Windeignungsgebiete“ im Großtrappenlebensraum Havelland-Fläming rechtskräftig.
Mit 13 Eignungsgebieten mit einer Gesamtfläche von 7.700 ha wurde der Teilplan „Windeignungsgebiete“ in der Region Havelland-Fläming rechtskräftig. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 2. März 2005.
Damit ist im letzten Großtrappenlebensraum Deutschlands der Weg frei für die Entwicklung einer Windraddichte, die deutlich über dem Durchschnitt im deutschen Binnenland liegt. Der Teilplan „Windeignungsgebiete“ verstößt in mehreren Positionen gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), gegen das im Rahmen der Bonner Konvention (pdf-Download) verabschiedete und von der Bundesregierung unterzeichnete „Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)“ und gegen den Erlass des Umweltministeriums (2003) über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (pdf-Download).
Das für den Großtrappenschutz besonders kritische Windeignungsgebiet Karower Platte wurde nicht in den Plan aufgenommen ! Die Errichtung des in diesem Gebiet geplanten Windparks Zitz wurde jedoch trotz der rechtwidrigen Baugenehmigungen gebilligt und von den Mitarbeitern des Umweltministeriums gegenüber den Kritikern aus dem Landesumweltamt und den in- und ausländischen Verbänden vehement verteidigt.
Von den 13 rechtskräftig ausgewiesenen Windeignungsgebieten liegen neun im Lebensraum der Großtrappen, bzw. grenzen, wie das Eignungsgebiet 01 „Nauener Platte“ (8 Windparks, 117 vorhandenen, 65 geplanten Windrädern) unmittelbar an ein Wintereinstandsgebiet der Großtrappengruppe aus dem Havelländischen Luch. Der Erlass des MLUV über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg wird hier eindeutig verletzt.
Die Eignungsgebiete 02 „Möthlitz“ (etwa 113 ha) und 03 „Westliche Zauche“(ca. 555 ha) liegen direkt im Flugkorridor der Großtrappen zwischen dem Havelländischen Luch und den Einstandsgebieten Fiener Bruch bzw. Belziger Landschaftswiesen. Im Eignungsgebiet 03 stehen bereits 16 Anlagen, weitere Windparks sind bei Krahne und Golzow geplant.
Im Eignungsgebiet 04 „Dretzen“ (106 ha) stehen bereits 10 Anlagen. Das Gebiet liegt im Flugkorridor zwischen den Einstandsgebieten Fiener Bruch und Belziger Landschaftswiesen und den Winteräsungsflächen dieser Teilpopulationen. Das ist besonders kritisch zu bewerten, weil diesen beiden Teilpopulationen durch die Errichtung des Windparks Zitz bereits ein sehr wichtiges Wintereinstandsgebiet zerstört wurde.
Die Eignungsgebiete 05 „Brück“ (47 Anlagen geplant), 06 „Haseloff-Grabow“ (247 ha, 14 Anlagen stehen bereits), 08 „Niederer Fläming West“ (761 ha, > 40 Anlagen bereits vorhanden, 26 weitere schon genehmigt, weiterer Ausbau vorgesehen) und 09.„Altes Lager“ ( 230 ha, der Bau von 18 Anlagen wird vorbereitet) liegen im Flugkorridor zwischen dem Einstandsgebiet Belziger Landschaftswiesen und dem IBA BB 044 „Trappenschongebiet Jüterbog“, das in den Wintermonaten gelegentlich als Äsungsraum genutzt wird.
Das Eignungsgebiet 05 „Brück“ berührt außerdem das Brutgeschehen der Großtrappen aus der Fortpflanzungsgemeinschaft Belziger Landschaftswiesen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Windenergieanlagen wurde festgestellt, dass einzelne Großtrappenweibchen in den letzten Jahren aus dem Zentrum des Vorkommens zur Brut über das Eignungsgebiet „Brück“ hinweg ostwärts geflogen sind. Eine Entwicklung, die wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Bestandszuwachs in den Belziger Landschaftswiesen steht.
Das Eignungsgebiet 11 „Niederer Fläming Mitte“ (381 ha) liegt mit einer Teilfläche direkt neben dem IBA Trappenschongebiet BB 044. Das Großtrappenschongebiet ist seit 1975 rechtskräftig. Die zweite Teilfläche des Gebietes liegt östlich Hohengörsdorf direkt im IBA Trappenschongebiet BB 044. Das Trappenschongebiet, in dem noch nach 2000 1-2 Bruthennen festgestellt wurden, bekommt mit dem deutlichen Bestandszuwachs der Großtrappen im Baruther Urstromtal eine neue, zunehmende Bedeutung. Dieses vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz gebilligte Windeignungsgebiet verstößt gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), gegen das im Rahmen der Bonner Konvention verabschiedete und von der Bundesregierung unterzeichnete „ Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)“ und gegen den eigenen Erlass (2003) über die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg. Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark Zitz
Im November 2003 hat der Förderverein Großtrappenschutz die Möglichkeit erhalten, das bis dahin vorliegende Konzept der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so zu verändert und zu erweitern, dass es den Erfordernissen des Großtrappenschutzes im Einstandsgebiet Fiener Bruch gerecht wurde. Es war ein Zugeständnis gegenüber dem Naturschutz, nachdem das Umweltministerium trotz massiver in- und ausländischer Kritik den Bau des Windparks auf der Karower Platte direkt im Lebensraum der Großtrappen bei Zitz nicht gestoppt hat.
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten u.a. folgende Schwerpunkte, die seit 2004 schrittweise unter der Regie des Fördervereins Großtrappenschutz in enger Zusammenarbeit mit der UNB Potsdam-Mittelmark und der Staatlichen Vogelschutzwarte umgesetzt werden:
Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beinhalten außerdem ein Monitoring, das die Auswirkungen des Windparks und der Fördermaßnahmen auf die Bestandsentwicklung und Flächennutzung der Großtrappen untersucht. Im Rahmen des Monitorings werden außerdem die Flächen unter den Windrädern regelmäßig nach Unfallopfern abgesucht. Bereits im Jahre 2004 wurden alle Flächenkäufe und der Bau der Einzäunung im Fiener Bruch erledigt. Für die Pflege der Flächen und den Anbau von Futterpflanzen hat der Förderverein eine Agrargenossenschaft aus Ziesar gewonnen. Der Bau der Einzäunung in den Belziger Landschaftswiesen wurde 2005 vorbereitet und wird im 1. Halbjahr 2006 erfolgen. Keine Fortschritte haben wir bisher mit der Einrichtung der Brutflächen in der Gemarkung Karow erreicht. Die Agrargenossenschaft hat nach anfänglichen Zusagen inzwischen kein Interesse mehr an diesem Experiment, sondern den Standort mit einer Mutterkuhherde besetzt. Nach neuen Flächen wird jetzt gesucht. Die Suche nach Windradopfern, 2004/05 insgesamt 5363 Kontrollen, erbrachte bisher 31 Todfunde bei Vögeln und 25 tote Fledermäuse. Es gibt bisher keinen Hinweis auf verunglückte Großtrappen, obwohl zur Brutzeit immer wieder einzelne Bruthennen im Bereich des Windparks unterwegs sind und in den Wintermonaten Großtrappengruppen oft in Nachbarschaft zu den Windrädern äsen. Häufigstes Opfer unter den Vögeln ist mit sieben Funden der Rotmilan. Vorbereitung eines EU-SPA für Großtrappen in der Slowakei
Im Mai/Juni 2005 haben Bärbel und Heinz Litzbarski in zwei einwöchigen Einsätzen Untersuchungen im geplanten rund 1.850 ha großen SPA Syslovske polia bei Bratislava durchgeführt und Vorschläge zum künftigen Großtrappen gerechten Management ausgearbeitet. Dabei wurde mit Bodenfallen und Kescherfängen die Arthropodenfauna als wichtige Nahrungsgrundlage für Großtrappenküken auf folgenden Flächen untersucht: Weizen, Gerste, Mais, Erbse, Luzerne, naturnahe Steppe. Die Ergebnisse dieser Arbeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Um das Gebiet für die Fortpflanzung der Großtrappen großflächig zu optimieren, wurden folgende Managementmaßnahmen empfohlen:
Der zweite Gestaltungsschwerpunkt liegt in dem naturnahen Steppenbereich, der zwar die höchsten Arthropodenwerte aufweist, aber bei höherer Struktur- und Artenvielfalt der Vegetation für Großtrappenbruten deutlich optimaler sein könnte. Zur Optimierung der Flächen wird folgende Gestaltung vorgeschlagen:
Weitere Vorschläge bezogen sich auf die Größe und Lage der Rapsflächen zur Absicherung einer ausreichenden Winteräsung und die Auflockerung der Gehölzreihen, die das Gebiet als Windschutzstreifen durchziehen. Optimale Äsungsbedingungen für die Wintermonate sind in diesem Gebiet sehr wichtig, weil die großflächige Äcker auch eine internationale Bedeutung als Wintereinstand für die im angrenzenden Ungarn und Österreich lebenden Großtrappen haben. Die Schlupfperiode 2005 der Großtrappen hat begonnen.Am 12. Mai 2005 ist in der Staatlichen Vogelschutzwarte in den Brutkästen das erste Küken geschlüpft, eindeutiges Zeichen dafür, dass jetzt auch im Freiland die Schlupfperiode bei den Großtrappen beginnt. In den Schutzgebieten wird die Brutzeit jedoch noch viele Wochen dauern, denn die meisten Trappenweibchen verlieren ihre Erstgelege durch Prädation. Die Nachgelege erfolgen von der ersten Maihälfte bis in den Juni. In die Brutkästen der Staatlichen Vogelschutzwarte wurden bis zum 12. Mai 2005 insgesamt 62 Eier eingelegt. Eine sehr große Zahl, die auf den wachsende Bestand fortpflanzungsfähiger Trappenweibchen hinweist, gleichzeitig aber auch auf die hohe Gefährdung der Gelege durch Kolkraben, denn vor allem durch Raben gefährdete Gelege werden von den Mitarbeitern der Vogelschutzwarte aufgenommen, tatkräftig unterstützt durch den Förderverein Großtrappenschutz e.V. Auch der vierte Antrag blieb ohne ErfolgDer Förderverein Großtrappenschutz e.V. hat im Frühjahr 2005 beim Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLUV) zum vierten Mal einen Antrag auf den Abschuss einzelner Kolkraben gestellt. Dabei geht es um einige Kolkraben, die sich auf das Plündern von Großtrappengelegen spezialisiert haben. Die Nistplätze dieser Exemplare sind bekannt und im Falle des Abschusses der Elternvögel war die Betreuung der Jungvögel abgesichert. Trotz Vorlage einer umfangsreichen Dokumentation der Gelegeverluste durch Kolkraben und einer klaren Unterstützung des Vorhabens durch die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg wurde dieser Antrag vom MLUV erneut abgelehnt. Der Schutz der Kolkraben hat in Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert. Die hohen Gelege- und Kükenverluste durch Prädation sind seit mehr als 10 Jahren die wesentliche Ursache dafür, dass die Großtrappen ohne die Hilfe des Menschen keine bestandserhaltende Nachwuchsrate erreichen. Großtrappenbestand im Havelländischen Luch so hoch, wie seit über 30 Jahren nicht !Im Januar 2005 wurde im Havelländischen Luch bei Buckow ein Bestand von 52 Großtrappen
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